Schritte zu einer UN-Altenrechtskonvention

BAGSO begleitet die Erarbeitung eines Textes

Obwohl die Menschenrechte universell gelten, werden ältere Menschen weltweit in vielen Bereichen aufgrund ihres Alters benachteiligt. Die Vereinten Nationen (UN) haben deshalb mit der Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention begonnen. Mit einem internationalen rechtlich verbindlichen Instrument sollen Staaten weltweit dazu verpflichtet werden, gegen Altersdiskriminierung vorzugehen und die Menschenrechte Älterer besser zu schützen. Die BAGSO begleitet die Ausarbeitung zusammen mit Hunderten von Nichtregierungsorganisationen weltweit. 

Der UN-Menschenrechtsrat hat 2025 eine Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (Intergovernmental Working Group, IGWG) mit der Ausarbeitung eines Vertragstextes beauftragt. Sie kam im Februar 2026 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und tagt zweimal im Jahr in Genf. Neben Nichtregierungsorganisationen können sich auch ältere Menschen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie andere Interessierte an dem Prozess beteiligen. Die BAGSO bringt sich mit Stellungnahmen in die Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe ein und beteiligt sich an den Diskussionen im UN-Menschenrechtsrat. Sie fordert einen inklusiven, partizipativen und transparenten Prozess, bei dem die Stimmen älterer Menschen im Zentrum der Diskussionen der Arbeitsgruppe stehen.

Die BAGSO ist Mitglied der Global Alliance for the Rights of Older People (GAROP), unter deren Dach Organisationen der Zivilgesellschaft aus über 400 Ländern zusammengeschlossen sind. Als weltweites Netzwerk koordiniert GAROP die zivilgesellschaftliche Beteiligung an der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe. GAROP arbeitet eng mit dem in Genf ansässigen NGO Committee on Ageingzusammen, dem sich sowohl zivilgesellschaftliche Organisationen als auch einzelne Vertreterinnen und Vertreter von NGOs anschließen können.