Erste Sitzung der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe
13. bis 17. Juli 2026
Im Juli 2026 hat die Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (Intergovernmental Working Group, IGWG) bei ihrer ersten inhaltlichen Sitzung mit der Ausarbeitung eines internationalen rechtlich verbindlichen Instruments zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte Älterer begonnen. Nach jahrelangen Diskussionen über die Notwendigkeit einer UN-Altenrechtskonvention haben die Staaten damit die inhaltlichen Verhandlungen aufgenommen. Neben den Mitgliedsstaaten, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und den UN-Organisationen beteiligten sich Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie weitere Expertinnen und Experten an der Sitzung.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen in Genf standen die grundlegenden Prinzipien und die Struktur des künftigen Instruments. Im Vorfeld hatte ein Konsultationsverfahren stattgefunden, an dem sich mehr als 110 zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt haben, darunter auch die BAGSO. Die Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe befasste sich mit den Ergebnissen dieser Konsultation und erörterte, wie diese in die weiteren Verhandlungen einfließen können.
Darüber hinaus standen Fragen der Umsetzung und der Überprüfung der künftigen Konvention auf der Tagesordnung. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe legte außerdem ein Diskussionspapier zu möglichen Inhalten einer Konvention vor. Am letzten Sitzungstag präsentierten die federführenden Staaten (Argentinien, Brasilien, Gambia, die Philippinen und Slowenien) einen Fahrplan für die nächste Verhandlungsphase. In fünf thematischen Arbeitsgruppen sollen bis November 2027 Entwürfe für die Präambel, Definitionen, die einzelnen Rechte sowie die Umsetzungs- und Monitoringmechanismen erarbeitet werden.
Bereits im November 2026 soll ein weiteres Konsultationsverfahren beginnen. Dabei können Stellungnahmen zu verschiedenen Themenbereichen eingereicht werden. Bis zur Vorlage eines ersten Entwurfs sind weitere Konsultationen und hybride Sitzungen geplant, um die Inhalte des Instruments gemeinsam weiterzuentwickeln.
Die Zivilgesellschaft koordinierte ihre Aktivitäten im Rahmen der Global Alliance for the Rights of Older People (GAROP). Sie brachte sich mit mündlichen Stellungnahmen, informellen Gesprächen mit Mitgliedstaaten sowie Beiträgen in Podiumsdiskussionen in den Prozess ein. Gemeinsam forderten die NGOs einen inklusiven Verhandlungsprozess und die Beteiligung älterer Menschen und ihrer Interessenvertretungen an allen fünf Arbeitsgruppen. Aus Deutschland nahmen neben der BAGSO auch HelpAge Deutschland und Silbernetz teil.
Die Bundesregierung beteiligte sich konstruktiv an den Beratungen. Sie erkannte an, dass der Zeitpunkt gekommen sei, ein international rechtlich verbindliches Instrument auszuarbeiten, das auf bestehenden internationalen und regionalen Menschenrechtsinstrumente aufbaut.
Die Aufzeichnungen der Sitzungen stehen über UN Web TV in allen offiziellen Sprachen der UN zur Verfügung.