Staaten stehen in der Pflicht, die Menschenrechte Älterer zu stärken

BAGSO fordert entschiedenen Einsatz für eine Altenrechtskonvention

Aktuellmeldung

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hat bei den Vereinten Nationen (UN) ihre Forderung nach einer internationalen Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer bekräftigt. Im Rahmen der 13. Sitzung der Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns der UN (OEWG-A), die vom 3. bis 6. April in New York stattfand, hat sie auf die Dringlichkeit hingewiesen, ein bindendes internationales Instrument für die Rechte älterer Menschen zu erarbeiten. Die Forderung nach einer Altenrechtskonvention wird von hunderten Nichtregierungsorganisationen aus der ganzen Welt getragen und auch von einigen Staaten, darunter Österreich und Portugal, sowie von mehreren UN-Organen gestützt.

Die BAGSO sowie andere Organisationen der Zivilgesellschaft äußerten auf der Sitzung ihre Enttäuschung über die verhaltenen Fortschritte, die in mehr als zehn Jahren erzielt wurden. In dieser Zeit wurden die bestehenden Lücken im Rechtsschutz Älterer für viele Bereiche analysiert und dokumentiert. Dennoch fehlt nach Ansicht der BAGSO der politische Wille, diese Lücken zu schließen. Zugleich erkennt die BAGSO gemeinsam mit den anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen an, dass auf der diesjährigen Sitzung ein gemeinsames Vorgehen durch die Mitgliedsstaaten vereinbart wurde. So sollen bis zum kommenden Jahr zwischen den Mitgliedsstaaten abgestimmte Vorschläge für die Schließung möglicher Lücken beim Schutz der Menschenrechte Älterer vorgelegt werden. Die BAGSO begrüßt dieses Vorgehen als einen wichtigen Schritt und drängt die OEWG-A, die Arbeit umgehend zu beginnen und die Stimme der Älteren einzubeziehen.

Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe

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