Bundestag beschließt Intensivpflegegesetz

BAGSO begrüßt Kompromisslösung

Aktuellmeldung

Der Bundestag hat das im Vorfeld heftig diskutierte Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz verabschiedet. Auf Druck von Betroffenenverbänden, auch der BAGSO, wurden die Interessen der Betroffenen im Gesetzestext gestärkt. So sind die Kassen nun verpflichtet, berechtigten Wünschen der Versicherten zu entsprechen. Die BAGSO begrüßt die Änderung als Kompromiss im Sinne der Betroffenen, auch wenn der Spielraum für die Entscheidung der Kassen groß bleibt. Insbesondere Beatmungspatientinnen und -patienten und ihre Angehörigen befürchteten nach dem zunächst vorgestellten Gesetzentwurf, dass eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist.

Erfreulich ist, dass mit dem Gesetz die Qualität der Intensivpflege verbessert und die geriatrische Rehabilitation gestärkt werden. So wurden Genehmigungsverfahren für Reha-Maßnahmen vereinfacht. Auch wird eine einheitliche Dauer garantiert, bei ambulanter Reha 20 Tage, bei stationärer Reha drei Wochen. Kritisch sieht die BAGSO, dass mobile Rehabilitation auch weiterhin nicht gefördert wird. Die zugehende Reha in der eigenen Häuslichkeit trägt dazu bei, dass Fähigkeiten zur selbstständigen Lebensführung zuhause wiedererworben werden können und damit die Lebensqualität der Betroffenen erhöht wird.

Erklärung zum Referentenentwurf, Aktuellmeldung vom 24. Januar 2020