Selbstbestimmung bei Intensivpflege wahren

Erklärung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur intensivpflegerischen Versorgung

Aktuellmeldung

Gemeinsame Erklärung der BAGSO und weiterer Verbände zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung IPREG

Die BAGSO und weitere Verbände begrüßen grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (IPREG), mit der die Versorgungsqualität im Bereich von außerklinischer Intensivpflege gestärkt sowie Beatmungsentwöhnung gefördert wird.

Es ist jedoch völlig unverständlich, weshalb künftig der Medizinische Dienst bzw. die Krankenkassen entscheiden sollen, ob ein Betroffener in der eigenen Häuslichkeit verbleiben darf oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt wird.

Menschen mit einem intensivmedizinischen Pflegebedarf, wie z. B. invasiver Beatmung, sind bereits aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation stark in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Diesen Betroffenen nun auch noch ihr freies Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf ihren Lebensmittelpunkt zu nehmen, bedeutet für die Betroffenen einen tiefgreifenden persönlichen Einschnitt in ihre Selbstbestimmung und nimmt ihnen jegliche Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe. Es ist damit zu rechnen, dass die Umsetzung dieser Reform bei den Betroffenen und deren Angehörigen zu psychischen Traumatisierungen, Depressivität oder gar Suizidalität führen wird.

Wir fordern deshalb nachdrücklich, den Referentenentwurf zum IPREG zu überarbeiten, und das einschränkende Kriterium der Angemessenheit in § 37c Abs. 2 SGB V sowie den Verweis auf § 104 SGB IX zu streichen.

Die Erklärung im Wortlaut pdf