Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe

Konstituierende Sitzung, 18.-19. Februar 2026

Die Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (Intergovernmental Working Group, IGWG) zur Ausarbeitung eines internationalen rechtlich verbindlichen Instruments zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte Älterer hat im Februar 2026 ihre Arbeit aufgenommen. Neben den rund 80 Mitgliedsstaaten nahmen nationale Menschenrechtsinstitutionen, verschiedene UN-Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft teil, darunter auch die BAGSO. 

Die Zivilgesellschaft war mit vielen internationalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus allen Weltregionen stark vertreten. Unter dem Dach der Global Alliance for the Rights of Older People (GAROP) sprachen sie sich mit einer Stimme für einen inklusiven und transparenten Prozess aus. Die BAGSO beteiligte sich an der Organisation eines vorbereitenden Treffens der Zivilgesellschaft am 17. Februar und brachte mehrere Stellungnahmen in die UN-Sitzung ein. Darin forderte die BAGSO auch eine frühzeitige Bereitstellung von Informationen, um eine breitere Einbindung der Zivilgesellschaft zu ermöglichen. 

Die starke Beteiligung älterer Menschen und ihrer Interessenvertretungen wurde auch von dutzenden Staaten, darunter Deutschland, gefordert. Darüber hinaus signalisierten sie ihre Bereitschaft, sich aktiv in den Prozess einzubringen. Die Bundesregierung wurde durch das Bundesseniorenministerium und die Ständige Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in Genf vertreten. Außerdem waren neben der BAGSO HelpAge Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) vor Ort dabei. 

Die Sitzung begann mit der Ernennung des Vorsitzenden, dem Botschafter von Argentinien. In einem ersten Panel ging es darum, zunächst eine Grundlage für die weiteren Diskussionen zu schaffen. Die Rednerinnen und Redner erläuterten, welche Lücken im Menschenrechtsschutz bestehen und auf welchen Erfahrungen man in der Ausarbeitung des neuen Instruments aufbauen kann. In einem weiteren Panel ging es um verschiedene Bestandteile des zukünftigen Vertrags. Hier wurde beispielsweise auf die bestehenden Standards der ILO (International Labour Organisation) hingewiesen. Außerdem wurde mehrfach hervorgehoben, dass die Ergebnisse und Datenbasis der vorausgehenden Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns (OEWG-A) berücksichtigt werden sollen. Diese Gruppe wurde 2010 etabliert und tagte bis 2024 insgesamt vierzehn Mal in New York.

Bis zur nächsten Sitzung im Juli 2026 wird ein formaler Konsultationsprozess durchgeführt. Staaten und andere Akteure sind aufgerufen, sich schriftlich zu Rahmen, Architektur und Leitprinzipien des Vertrags zu äußern. In den nächsten Wochen sind Beratungen mit Vertreterinnen und Vertretern aller Weltregionen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft geplant. 

Nach Abschluss der Sitzung hat GAROP alle beteiligten NGOs, Menschenrechtsinstitutionen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu einer Reflektion und einem anschließenden Austausch mit dem Sekretariat der Arbeitsgruppe eingeladen. 

Die Aufzeichnungen der Sitzungen stehen über UNWebTV in allen offiziellen Sprachen der UN zur Verfügung. 

Aufzeichnungen

18. Februar 2026

1. Treffen

2. Treffen

 

19. Februar 2026

3. Treffen

4. Treffen