Schritte zu einer UN-Altenrechtskonvention

Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats

Die Verabschiedung der Resolution 58/13 des UN-Menschenrechtsrats im April 2025 ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer internationalen Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen. Mit der Entscheidung wurde der Weg für die Einrichtung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe freigemacht, die damit beauftragt ist, einen Textentwurf für ein international rechtlich bindendes Instrument zum Schutz der Menschenrechte Älterer auszuarbeiten. Damit etabliert sich ein formaler UN-Prozess, um über den Inhalt einer UN-Altenrechtskonvention zu verhandeln. 

Die BAGSO setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, die unter dem Dach der Global Alliance for the Rights of Older People (GAROP) zusammengeschlossen sind, für einen inklusiven, partizipativen und transparenten Prozess ein. Die Stimmen älterer Menschen müssen im Zentrum der Diskussionen der Arbeitsgruppe stehen. 

Als weltweites Netzwerk koordiniert GAROP die zivilgesellschaftliche Beteiligung auf globaler Ebene und arbeitet eng mit dem in Genf ansässigen NGO Committee on Ageing zusammen, dem sich sowohl zivilgesellschaftliche Organisationen als auch einzelne Vertreterinnen und Vertreter von NGOs anschließen können.

Die BAGSO beteiligt sich seit 2023 an den Diskussionen des UN-Menschenrechtsrats, an denen Organisationen mit ECOSOC-Beraterstatus teilnehmen können. Sie bringt mündliche Stellungnahmen ein, unterstützt die Beiträge anderer Seniorenorganisationen und bringt sich in die Verhandlungen über relevante Resolutionen ein. 

Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe soll im Frühjahr 2026 das erste Mal tagen. Die BAGSO wird sich an der Arbeitsgruppe in Genf beteiligen und für einen inklusiven, transparenten und partizipativen Beteiligungsprozess einsetzen. Dazu gehört auch die hybride Durchführung der Sitzungen.