Seniorenmitwirkungsgesetz für das Saarland

BAGSO regt Nachbesserungen am Gesetzentwurf an

Aktuellmeldung

Im Saarland soll die politische Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren gesetzlich verankert werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Möglichkeit der Einrichtung von Seniorenvertretungen in den Kommunen vor und soll damit die Teilhabe Älterer stärken. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie begrüßte die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner die Initiative. Sie forderte jedoch, die Einrichtung von Seniorenvertretungen verbindlich zu machen und sie nicht, wie im jetzigen Entwurf, dem guten Willen der jeweiligen Kommune zu überlassen.

Seniorenvertretungen sollten zudem Anhörungsrechte haben und  von der Kommunalverwaltung in ihrer Arbeit unterstützt werden. Regina Görner appellierte, Seniorenmitwirkung nicht länger als Belastung der Kommunen zu begreifen, sondern als unverzichtbaren Beitrag zur Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort. Angesichts der Folgen des demographischen Wandels seien jetzt präventive Maßnahmen nötig, damit mehr Menschen in Zukunft gut alt werden könnten.

Nach Ansicht der BAGSO kann die gesellschaftliche Teilhabe von Seniorinnen und Senioren insgesamt nur in begrenztem Umfang durch ein Seniorenmitwirkungsgesetz gestärkt werden. Notwendig seien zudem Beratungsangebote, Begegnungsstätten sowie Engagement fördernde Strukturen in den Kommunen unter Beteiligung der Älteren selbst. Diese Teilhabeangebote sieht §71 SGB XII als Soll-Vorschrift vor. Regina Görner verwies im Rahmen der Anhörung auf das Land Berlin, das derzeit unter dem Titel „Gut Leben im Alter“ ein Ausführungsgesetz zum Altenhilfe-Paragraphen erarbeitet. „Die BAGSO würde es begrüßen, wenn sich alle Bundesländer auf diesen Weg machen würden“, sagte Görner bei der Anhörung.