Schnelltests sollen Isolation von Heimbewohnern verhindern

Aktuellmeldung

Die BAGSO fordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit das in der Praxis auch umgesetzt wird.

Vor dem Hintergrund steigender Corona-Infektionszahlen begrüßt die BAGSO, dass der Bund Schnelltests für regelmäßige Testung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen, deren Besucher und das Personal sicherstellen will.

In dem Beschluss, den die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 14. Oktober 2020 gefasst haben, wird – vor dem Hintergrund der dramatisch steigenden SARS-CoV2-Infektionszahlen – der Schutz vulnerabler Gruppen als besondere Herausforderung bezeichnet. Gemeint sind u.a. Menschen in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen. Bei den Schutzvorkehrungen sei stets zu berücksichtigen, „dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen Isolation der Betroffenen führen dürfen“. Der Bund werde durch eine neue Testverordnung sicherstellen, „dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen prioritär für diesen Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.“

Die BAGSO begrüßt diesen Beschluss, der eine wichtige Grundlage sein kann und sein muss, um unverhältnismäßige Einschränkungen von Besuchsrechten, wie sie während der ersten Monate der Pandemie häufig vorkamen, zu verhindern. Sie begrüßt vor allem, dass die Tests „prioritär“ für diesen Bereich eingesetzt werden sollen. Entscheidend wird allerdings sein, wie der Beschluss in der Praxis umgesetzt wird. So muss insbesondere sichergestellt werden, dass genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um die Tests durchzuführen. Zu denken ist an Studierende mit medizinischen Grundkenntnissen und entsprechender fachlicher Einweisung.

Die zuständigen Bundesländer müssen verhindern, dass einzelne Einrichtungen Besuchsmöglichkeiten unter Berufung auf fehlendes Personal einschränken oder gar aussetzen. Die Bewohnerinnen und Bewohner brauchen den regelmäßigen Kontakt zu ihren An- und Zugehörigen.                                                                                                             

Zum Bund-Länder-Beschluss

Weiteren Stellungnahmen der BAGSO zum Thema