Gemeinsam mit Wohnen im Eigentum, dem Verbraucherverband der Wohnungseigentümer, hat sich die BAGSO gegen einen Gesetzentwurf zur erleichterten Zulassung von rein virtuellen Eigentümerversammlungen ausgesprochen.
Der Entwurf sieht eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vor. Danach können Wohnungseigentümergemeinschaften bereits mit einer ¾-Mehrheit beschließen, dass Eigentümerversammlungen nur noch online stattfinden. Bislang braucht man für einen solchen Beschluss das Einverständnis aller Eigentümerinnen und Eigentümer. Nach den Plänen des Justizministeriums kann eine Minderheit, die virtuelle Versammlungen ablehnt, in dieser grundlegenden Frage zukünftig überstimmt werden.
Die BAGSO und Wohnen im Eigentum sehen dabei die Gefahr, dass manche Eigentümerinnen und Eigentümer von Diskussionen und Entscheidungsfindungen in der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden. Das betrifft insbesondere ältere, aber auch jüngere Menschen, die technisch nicht so versiert sind oder nicht über die erforderliche EDV-Ausstattung verfügen.
Die Verbände schlagen vor, statt einer erleichterten Zulassung rein digitaler Versammlungen im Gesetz ein Recht auf hybride Versammlungen festzuschreiben. An denen können Eigentümer und Eigentümerinnen sowohl in Präsenz als auch online teilnehmen. Damit würden die Interessen aller berücksichtigt und niemand werde ausgegrenzt.
Die BAGSO und Wohnen im Eigentum appellieren in einem Brief an die Mitglieder des Rechtsausschusses, darauf hinzuwirken, dass allen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer ein selbstbestimmtes und autonomes Handeln im Hinblick auf ihr Eigentum bis ins hohe Alter möglich bleibt und das Gesetz nicht wie geplant beschlossen wird. Die erste Lesung für den Gesetzentwurf ist im Bundestag am 18.1.2024 vorgesehen.