Neuregelung zur Triage – Ergänzende Maßnahmen gefordert

BAGSO nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Aktuellmeldung

Die BAGSO begrüßt die Klarstellung in einer beabsichtigten Gesetzesänderung, dass die Entscheidung für die Zuteilung einer intensivmedizinischen Behandlung nicht aufgrund des Alters und anderer Merkmale verwehrt werden darf.

Das Bundesgesundheitsministerium hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 einen Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Der Gesetzentwurf greift Forderungen der BAGSO und einiger Mitgliedsverbände auf, dass sich gesetzliche Regelungen zur sog. Triage auf verfassungs- und menschenrechtliche Grundlagen stützen müssen.

Die Neuregelung soll das Risiko einer Benachteiligung bei der Zuteilung krisenbedingt nicht ausreichender intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten vermeiden. Zuteilungsentscheidungen sollen nur unter Berücksichtigung der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten erfolgen dürfen. Dem Entwurf zufolge dürfen Kriterien wie Lebensalter, Gebrechlichkeit oder Vorliegen einer Behinderung nicht über die Gewährung einer intensivmedizinischen Versorgung entscheiden.

Die BAGSO warnt gleichzeitig vor mittelbarer Diskriminierung und mahnt an, präventive Maßnahmen zu ergreifen, die einer Überlastung des Gesundheitswesens vorbeugen. Außerdem fordert die BAGSO die Vermittlung gerontologischer und geriatrischer Kenntnisse in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem und pflegerischem Personal, die Einbindung von geriatrischer Expertise bei Triage-Entscheidungen und die verpflichtende Einrichtung von klinischen Ethikkomitees.

Zur Stellungnahme im Worlaut