Nach Bund-Länder-Beschluss: Situation pflegebedürftiger Menschen verlangt besondere Aufmerksamkeit

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Die BAGSO begrüßt den aktuellen Bund-Länder-Beschluss, die Lockdown-Maßnahmen weitgehend zu verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich am 10. Februar 2021 zudem darauf verständigt, erst ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern weitere Schritte in Richtung einer Öffnung zu gehen. „Die BAGSO unterstützt dies und fordert, den Blick auch auf die Situation pflegebedürftiger Menschen zu richten, sowohl in der stationären als auch in der häuslichen Versorgung“, so der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

Mit Blick auf die Impf-Fortschritte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sieht der Bund-Länder-Beschluss vor, dass die Gesundheitsministerkonferenz zeitnah Empfehlungen vorlegt, wie die Besuchsregeln erweitert werden können. Aus Sicht der BAGSO müssen die Empfehlungen des Deutschen Ethikrats vom 4. Februar 2021 hierbei maßgebend sein. Darin spricht sich das Gremium dafür aus, die besonderen Freiheitsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen für Geimpfte aufzuheben. Das betrifft nicht nur die Beschränkungen bei Besuchen, sondern auch Beschränkungen innerhalb der Einrichtung wie den Verzicht auf gemeinsame Mahlzeiten oder Gruppenangebote. Die BAGSO begrüßt ganz ausdrücklich, dass Angehörige der Bundeswehr zur Durchführung der Schnelltests von Besucherinnen und Besuchern in Pflegeeinrichtungen bei Bedarf bis Ostern zur Verfügung stehen.

Unzureichend sind bislang die Regelungen zur Impfung im Bereich der häuslichen Pflege. Pflegende Angehörige, die Mitarbeitenden von ambulanten Pflegediensten und die sog. 24-Stunden-Kräfte müssen – unabhängig von ihrem Alter – schnellstmöglich ein Impfangebot erhalten. Das gilt in besonderer Weise, wenn die zu Pflegenden noch nicht geimpft werden können, weil Impfungen in der Häuslichkeit derzeit noch nicht möglich sind.