Ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Grundrechte

BAGSO begrüßt Festhalten an einer EU-Gleichbehandlungsrichtlinie

Aktuellmeldung

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Verhandlungen über die sogenannte horizontale Gleichbehandlungsrichtlinie fortzuführen. Diese soll ein EU-weites Mindestmaß an Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung in verschiedenen Lebensbereichen gewährleisten. Sie ergänzt die bestehende Gleichbehandlungsrichtlinie in Beschäftigung und Beruf. Die BAGSO begrüßt das Festhalten an der Richtlinie als wichtigen Fortschritt im europäischen Einsatz für Gleichstellung und Antidiskriminierung.

Mitte Februar hatte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2025 vorgestellt und dabei den Entwurf der horizontalen Gleichbehandlungsrichtlinie gestrichen. Der europäische Dachverband der Seniorenorganisationen, AGE Platform Europe, und seine Mitgliedsorganisationen sowie Abgeordnete des Europäischen Parlaments hatten monatelang für den Erhalt der Richtlinie im Programm der Europäischen Kommission geworben.

Im Juni sprachen sich bei einem Treffen in Luxemburg die meisten Sozial- und Gleichstellungsminister der Mitgliedstaaten für die Fortführung der Verhandlungen auf Grundlage des 2024 erarbeiteten Entwurfs einer Gleichbehandlungsrichtlinie aus. Mehrere Minister warnten davor, diesen Entwurf zurückzuziehen, da dies angesichts globaler Rückschritte bei den Grundrechten das falsche Signal senden würde. Seit dem 1. Juli 2025 hat Dänemark die EU-Ratspräsidentschaft übernommen und die Richtlinie zur Priorität erklärt. Durch die Entscheidung der Kommission, den Entwurf von 2024 beizubehalten, verfügt die dänische Präsidentschaft nun über ein klares Mandat, eine Einigung darüber im Rat anzustreben.

AGE Platform Europe bezeichnet die aktuellen Entwicklungen als ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Grundrechte auf EU-Ebene.

Stellungnahme von AGE Platform Europe mit weiterführenden Links (in englischer Sprache)

Aktuellmeldung vom 21. Februar 2025 zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission