Bundestag beschließt Veränderungen im Betreuungsrecht

BAGSO dringt auf Umsetzung

Aktuellmeldung

Die BAGSO begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform des Betreuungsrechts. Auch wenn sie nicht alle Probleme beseitigen wird, bringt sie zahlreiche wichtige Veränderungen. Mit der Reform wird der Vorrang der Wünsche der betreuten Person ausdrücklich festgeschrieben. Die Aufsicht der Gerichte wird dahingehend geschärft, dass Pflichtwidrigkeiten des Betreuers, insbesondere solche, die die Selbstbestimmung des Betreuten beeinträchtigen, besser erkannt und sanktioniert werden können.

Ob die Reform einen wirklichen Paradigmenwechsel einleiten wird, hängt vor allem von ihrer Umsetzung in den Ländern ab. Diese müssen der Reform im Bundesrat zustimmen. Vor allem aber müssen sie die Justiz mit dem notwendigen Personal ausstatten und dessen fachspezifische Qualifikation sicherstellen. Die Arbeit von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen muss zudem in einem Umfang gefördert werden, dass sie die Aufgaben, die ihnen zugewiesen sind, angemessen wahrnehmen können.