Besuche in Pflegeheimen sollen in ganz Deutschland wieder möglich sein

Zentrale Forderung der BAGSO erfüllt

Aktuellmeldung

Bund und Länder haben am 6. Mai 2020 beschlossen, dass Besuche in Pflegeheimen wieder möglich sein müssen, sofern es kein aktuelles Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt. Eine zentrale Forderung der BAGSO, dass nächste Angehörige – unter strengen Hygieneauflagen - wieder in einem gewissen Maß die Möglichkeit von Besuchen in Pflegeheimen haben müssen, wurde damit erfüllt. Ebenfalls wurde entschieden, dass diese Entscheidung nicht länger im Ermessen der Einrichtungen stehen darf.
Konkret heißt es in dem Beschluss, dass in alle Konzepte bzw. Allgemeinverfügungen der Bundesländer eine Regelung aufgenommen werden soll, die jedem Bewohner den wiederkehrenden Besuch durch eine definierte Person ermöglicht. Einige Länder hatten bereits in den vergangenen Tagen Öffnungen angekündigt, die zum Teil keine Beschränkung auf eine definierte Person vorsehen. In jedem Fall werden für die Besuche besondere Schutzmaßnahmen gelten.

Beschluss von Bund und Ländern vom 6. Mai 2020 | pdf