Die BAGSO hat zu zwei Gesetzentwürfen im Bereich Pflege Stellung genommen. Es geht um das Gesetz zur Einführung einer einheitlichen Pflegeassistenzausbildung sowie um das Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz. Beide Vorhaben wurden bereits von der vorherigen Bundesregierung erarbeitet und nun in leicht veränderter Form erneut vorgelegt. In ihren Stellungnahmen betont die BAGSO, dass die vorgelegten Gesetzentwürfe eine dringend erforderliche grundlegende Reform des Pflegesystems nicht ersetzen können.
Stellungnahme zum Entwurf eines Pflegekompetenzgesetzes
Die BAGSO befürwortet, dass mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflegekompetenzen die Verantwortung der Kommunen in der Pflege gestärkt werden soll. Ebenso begrüßt sie das Ziel, Pflege stärker präventiv auszurichten. Allerdings stellt sich aus Sicht der BAGSO die Frage, ob die geplanten Regelungen angesichts der Notwendigkeit einer grundlegenden Pflegereform tatsächlich Wirkung entfalten können. Die BAGSO kritisiert zudem, dass die Vertretungen der Pflegebetroffenen nicht ausreichend beteiligt werden.
Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
Die BAGSO begrüßt die generalistische Pflegeausbildung, die die bestehenden Ausbildungsformen künftig ersetzt.
Kritisch sieht sie jedoch, dass Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulabschluss zur Ausbildung zugelassen werden sollen, wenn die Pflegeschule eine positive Einschätzung abgibt. Nach Ansicht der BAGSO steht dies dem Ziel entgegen, den Pflegeberuf weiter zu professionalisieren. Außerdem lehnt die BAGSO die geplante Finanzierung der Ausbildung über einen Ausgleichsfonds ab. Es muss sichergestellt werden, dass die Kosten nicht die ohnehin hohen Eigenanteile der Pflegebedürftigen weiter erhöhen. Das Gesetz darf zudem nicht davon ablenken, dass dringend weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Versorgung zu sichern.
Stellungnahme zum Entwurf eines Pflegekompetenzgesetzes (PKG)