BAGSO kritisiert anhaltende Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen

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Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich auf eine vorzeitige Aufhebung fast aller verbleibenden Infektionsschutzmaßnahmen zum 1. März geeinigt. Die BAGSO begrüßt insbesondere, dass endlich die Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen aufgehoben wird, die einen starken Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht bedeutet. Auch müssen sich Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen ab März nicht mehr testen. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum für sie weiterhin eine Maskenpflicht gilt.

„Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich nicht getraut, auch in Pflegeeinrichtungen ganz auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen zu setzen und begründen dies weiter mit dem Schutz vulnerabler Gruppen.  Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Angehörige ein höheres Infektionsrisiko für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen darstellen sollen als das Pflegepersonal, für das die Maskenpflicht aufgehoben wurde“, sagte Dr. Regina Görner, Vorsitzende der BAGSO.

Das Bundesgesundheitsministerium teilte am 14. Februar 2023 mit, dass die Corona-Maßnahmen bereits zum 1. März 2023 beendet werden statt wie bislang geplant am 7. April 2023. Jedoch gilt für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen weiterhin eine Maskenpflicht. Laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach soll die Vorschrift zum 7. April auslaufen. Die BAGSO hatte sich Anfang Februar in einem Brief an die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder gewandt und ein Ende der Masken- und Testpflicht in Pflegeheimen gefordert.