Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur Unterstützung bei Hilfebedürftigkeit sind entscheidend dafür, dass Menschen an ihrem Wohnort gut und selbstständig alt werden können. Den Kommunen kommt dabei eine wichtige Rolle zu, die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist. Mit dem Themenheft „Altenarbeit in Kommunen – Eine Handreichung zur Umsetzung von § 71 SGB XII“ unterstützt die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen Kommunen dabei, eine bedarfsgerechte Seniorenarbeit aufzubauen. Im Fokus des nun in zweiter aktualisierter Auflage erschienen Themenhefts stehen Beratungsangebote für ältere Bürgerinnen und Bürger, Orte der Begegnung sowie die Förderung ehrenamtlichen Engagements.
Die Handreichung richtet sich an Fachleute in Seniorenarbeit, Verwaltung und Politik sowie Mitglieder von Seniorenvertretungen, Seniorenbüros und anderen Seniorenorganisationen. Sie zeigt Methoden einer kommunalen Altenplanung auf, die die Vielfalt der Lebenslagen im Alter berücksichtigt und die relevanten Akteure vor Ort beteiligt. Aktuelle Fallbeispiele aus Kommunen geben Anregungen, wie Seniorenberatung, Begegnungsangebote und Engagementförderung entwickelt werden können. Zudem werden aktuelle Vorgaben und Programme der Bundesländer vorgestellt. Die Handreichung gibt Seniorenvertretungen Fragen an die Hand, mit denen sie auf Politik und Verwaltung zugehen und den Ausbau der Altenarbeit unterstützen können.
Die Handreichung stellt auch die rechtlichen Grundlagen der Altenarbeit in Kommunen dar. Eine zentrale Rolle kommt § 71 SGB XII zu, der Landkreise und kreisfreie Städte verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Die aktualisierte Handreichung macht deutlich, dass sich immer mehr Bundesländer und Kommunen bei ihren Angeboten für Ältere explizit auf § 71 SGB XII beziehen.
Das Themenheft „Altenarbeit in Kommunen – Eine Handreichung zur Umsetzung von § 71 SGB XII“ kann kostenfrei bestellt oder als pdf heruntergeladen werden. Telefonische Bestellung unter 0228 / 24 99 93 0.