Algorithmen als Diskriminierungsrisiko für ältere Menschen

Standpunkte der BAGSO zu Altersdiskriminierung anlässlich einer ISS-Tagung

Aktuellmeldung

Auf der Tagung „‚ICH? Zu alt?‘ Diskriminierung älterer Menschen“ des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Mainz stellte Jens-Peter Kruse, Mitglied des BAGSO-Vorstandes, die Position der BAGSO zu den unterschiedlichen Aspekten von Altersdiskriminierung dar. Dabei wies er auch auf neue Diskriminierungsrisiken hin, die die Digitalisierung mit sich bringt. Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat vor kurzem gezeigt, dass Algorithmen von Suchmaschinen und Internet-Portalen auch für Ältere erhebliche Diskriminierungspotentiale bergen.

Die BAGSO hält einen erweiterten gesetzlichen Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen für dringend erforderlich. Zwar sieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bereits Regelungen für den zivilrechtlichen Bereich vor, die auch das Merkmal „Alter“ einbeziehen. In vielen Fällen greift das AGG bislang jedoch zu kurz, zum Beispiel bei höheren Tarifen für Menschen ab 65 Jahren bei KfZ-Versicherungen oder bei der Kreditvergabe im Bankengeschäft, die an Altersgrenzen gebunden werden.

Aus Sicht der BAGSO sind Diskriminierungserfahrungen älterer Menschen eng mit einer mangelnden gesellschaftlichen Wertschätzung des Alters verbunden, die sich auch in der Sprache ausdrückt. Vorhandene Altersgrenzen in vielen gesellschaftlichen Bereichen werden problematisch gesehen und müssen konsequent überprüft werden.

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