Rechte älterer Menschen stärken
Fragen der BAGSO
- Wird sich Ihre Partei für eine Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal „Lebensalter“ einsetzen?
- Unterstützen Sie eine UN-Altenrechtskonvention, um die Rechte älterer Menschen weltweit zu stärken?
- Wie sorgen Sie dafür, eine Diskriminierung älterer Menschen durch Künstliche Intelligenz zu verhindern?
Antworten der Parteien
Diskriminierung verletzt die Würde der Betroffenen, gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und untergräbt das Vertrauen in eine gerechte Gesellschaft. Wir kämpfen dafür, dass alle Menschen in Deutschland frei und gleich an Würde und Rechten leben können. Ein Nationaler Aktionsplan Antidiskriminierung kann helfen, Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu bekämpfen. Wir wollen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiter stärken und zivilgesellschaftliche Beratungsangebote ausbauen, damit Betroffene Unterstützung erhalten. Gemeinsam mit Hunderten zivilgesellschaftlichen Organisationen aus vielen Ländern arbeitet auch die AG SPD 60 plus an einer UN-Altenrechtskonvention. Weil nicht alle älteren Menschen bei der Digitalisierung mitmachen möchten oder können, setzen wir uns auch für das Recht auf ein analoges Leben ein. KI-Technologien sollen auch mit älteren Personen zusammen entworfen werden und die Trainingsdaten sollen verschiedene Altersstufen berücksichtigen.
Der Schutz vor Altersdiskriminierung wird bereits durch europäisches und auch nationales Recht gewährleistet. Das Grundgesetz kennt grundsätzlich keine speziellen Grundrechte für einzelne Teile der Gesellschaft, es bestünde sonst die Gefahr, ein Einfallstor für zukünftige verfassungspolitische Forderungen nach weiteren Sondergrundrechten zu schaffen.
Jedoch ist es uns ein großes Anliegen, den Schutz der besonders Verletzlichen noch mehr in den Mittelpunkt zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Senioren und Kinder. Wir wollen deshalb auch mit aller Härte gegen Betrugsmaschen vorgehen, die sich gezielt gegen ältere Menschen richten.
Künstliche Intelligenz ist eine Chance, Wohlstand zu mehren, Lebensqualität zu erhöhen und mehr Nachhaltigkeit zu erreichen. Dafür müssen wir die Technologie in unserem Sinne gestalten. Wir wollen die Menschen nicht überfordern, Sicherheits- und ethische Standards fördern und Kontrolle und Rechenschaft einfordern, wo es nötig ist.
Altersdiskriminierung ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet und schränkt ältere Menschen etwa in ihren Teilhabemöglichkeiten ein. Wir werden das AGG reformieren und an dieser Stelle nachschärfen. Bei der Überarbeitung des Artikel 3 GG wollen wir diesen Aspekt auch prüfen. Die Sachverständigenkommission im 9. Altersbericht hat sich für die Erarbeitung einer UN-Konvention ausgesprochen. Dazu werden wir in den Austausch gehen.
Damit auch ältere Menschen die vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Welt nutzen können, arbeiten wir an Strukturen, die digitale Kenntnisse vermitteln oder erneuern können, und stellen sicher, dass digitale Angebote barrierefrei zugänglich sind. Dafür setzen wir uns auch für Pförtner*innen und Lotsendienste ein. Mit dem DigitalPakt Alter sorgen wir dafür, dass Ältere lange selbstbestimmt und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und Teilhabe trotz fortschreitender Digitalisierung gewährleistet bleibt.
Diskriminierung hat in einem liberalen Rechtsstaat nichts verloren. Deshalb sieht unser Recht bereits jetzt einen effektiven Schutz vor Diskriminierungen auch aufgrund des Lebensalters vor. So verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Altersdiskriminierung insbesondere im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften und bietet zugleich Instrumente zur rechtlichen Durchsetzung, was wir sehr unterstützen. Wir unterstützen ebenso internationale Bemühungen, die Umsetzung und Achtung der Menschenrechte von älteren Menschen zu stärken und stehen dem Anliegen einer UN-Altenrechtskonvention positiv gegenüber.
KI-Systeme sollten mit vielfältigen, repräsentativen Daten trainiert werden, die auch ältere Menschen berücksichtigen. Das bleibt ein Handlungsauftrag. Bei der Nutzung von KI im Bereich der Bürgerdienste setzen wir auf einfache Lösungen vor Ort, etwa durch einfach zu bedienende Terminals in den Behörden und Unterstützung durch Digitallotsen. So sorgen wir dafür, dass alle mitgenommen werden. Zudem bauen wir auf digitale Weiterbildungen gerade für Seniorinnen und Senioren, damit alle Altersgruppen von den Chancen der KI profitieren können.
Ja, Die Linke will einen Schutz gegen Altersdiskrimierung und Artikel 3 des Grundgesetzes um „Lebensalter“ erweitern. Die Linke und ihre Bundesarbeitsgemeinschaft Senior*innenpolitik setzen sich für eine UN-Altenrechtskonvention ein, um international die Rechte Älterer zu schützen. Die Linke befürwortet gesetzliche Regelungen, um ältere Menschen vor Diskriminierung durch KI zu schützen. Die Interessen und Rechte Älterer müssen zwingend bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigt werden. Der Einsatz von KI in der Pflege darf nicht dazu führen, dass Menschen sozial isoliert und "Überwachungsobjekte" werden. Die Linke befürwortet KI-Systeme, wenn sie die Lebensqualität verbessern und alle davon profitieren können. Eine digitale Grundausstattung muss auch für Menschen mit wenig Geld sichergestellt werden. Wir wollen mehr kostenfreie Bildung für kritische Medienkompetenz und ein Recht auf analogen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.
Die beiden Fragen werden zusammengefasst beantwortet: Wir unterstützen nationale und internationale Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben ebenso wie Maßnahmen zum Schutz vor Altersdiskriminierung. Wichtig sind zudem Maßnahmen, die mehr Bewusstsein für das Thema „Ageismus“ schaffen, denn anders als für Rassismus und Sexismus gibt es hierfür wenig öffentliche Aufmerksamkeit.
Generell ist es uns wichtig, die Bürgerrechte in der digitalen Welt zu verteidigen. Dazu gehören auch rechtliche Rahmenbedingungen die beim Einsatz Künstlicher Intelligenz und anderer Technologien die Privatsphäre der Bürger schützen. Bei der KI-Regulierung geht es unter anderem darum, algorithmische Diskriminierung zu verhindern. Hier sollte ein explizites Augenmerk auf Altersdiskriminierung gelegt werden.
Die BAGSO fordert
- die Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal „Lebensalter“, um Diskriminierung aufgrund des Alters ausdrücklich zu verbieten und einen umfassenderen Gleichbehandlungsschutz in der Verfassung zu verankern.
- die Aufhebung von Höchstaltersgrenzen für die Übernahme von Ämtern und Mandaten (z.B. bei der Schöffentätigkeit). Die Zulassung muss nach altersunabhängigen Kriterien erfolgen.
- eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), mit der u. a. die Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Massengeschäfte aufgehoben wird und Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, bei Tarifen, die nach Lebensalter gestaffelt sind, ihre Risikokalkulationen offenzulegen.
- den Einsatz für die Horizontale Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union, um Lücken im rechtlichen Schutz gegen Diskriminierung zu schließen und eine einheitliche, umfassende Antidiskriminierungspolitik sicherzustellen.
- den Einsatz für eine UN-Altenrechtskonvention, um die Menschenrechte Älterer weltweit besser zu schützen und ihre Rechte auf globaler Ebene sichtbar zu machen. Sie könnte als Richtschnur für die nationale Gesetzgebung dienen und würde Diskriminierung aufgrund des Lebensalters eindeutig verbieten.
- die Berücksichtigung der Interessen und Grundrechte älterer Menschen bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz, u. a. durch mehr Transparenz, Prüfmechanismen, Bildungsangebote und Einbeziehung Älterer in die Entwicklung.
einen konsequenten Einsatz für differenzierte Altersbilder in unserer Gesellschaft.