Kommunale Altenhilfe stärken
Frage der BAGSO
- Wie wird Ihre Partei die Länder dabei unterstützen, in den Kommunen strukturelle Mindeststandards für die Altenhilfe nach § 71 SGB XII (insbesondere Beratung, Begegnung und Engagementförderung) zur Schaffung lebendiger Sozialräume diversitätssensibel auszubauen?
Antworten der Parteien
Der SPD sind die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge als Mitglied der BAGSO zur Umsetzung des § 71 SGB XII bekannt. Sie richten sich insbesondere an die Länder und Kommunen und werden unterstützt. Als Partei setzen wir uns hierzu auf den entsprechenden Ebenen ein. Auf Bundesebene setzen wir uns zudem ein, die pflegerische Infrastruktur einschließlich der Beratung, Begegnung und Engagementförderung weiter auszubauen. Hierbei sollen kommunale Altenhilfestrukturen und Pflegeversicherungsleistungen enger aufeinander abgestimmt werden. Das Recht der Pflegeversicherung sieht dazu bereits verschiedene Ansätze, z.B. im Bereich des Case- und Caremanagements vor. Mit dem Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes waren weitere Maßnahmen, z.B. Förderung des sozialen Engagements, des Ehrenamtes und zur Stärkung der Kommunen geplant. Leider konnte dieses Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, aber wir setzen uns auch in Zukunft dafür ein.
CDU und CSU setzen sich dafür ein, lebendige und inklusive Sozialräume für ältere Menschen zu schaffen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Ältere Menschen sollen Zugang zu umfassender Beratung und Begegnungsmöglichkeiten haben. Die Förderung von Projekten zur sozialen Teilhabe halten wir für wichtig.
Wir wollen das ehrenamtliche Engagement in der Altenhilfe stärken. Dies soll durch die Schaffung von Anreizen und die Unterstützung von Freiwilligenprojekten geschehen. Diversitätssensible Ansätze in der Altenhilfe halten wir für sinnvoll, um die unterschiedlichen Bedürfnisse und Hintergründe der älteren Bevölkerung zu berücksichtigen. CDU und CSU wollen eng mit den Ländern zusammenarbeiten, um flächendeckend Verbesserungen in der Altenhilfe zu erreichen.
Eine starke Daseinsvorsorge ist Grundlage für ein gutes, teilhabeorientiertes Leben im Alter. Unterstützungs- und Beratungsstrukturen müssen einfach zu erreichen sein, digital wie analog. Die Daseinsvorsorge wird gemäß bundes- und landesgesetzlichen Rahmungen vor Ort, in den Kommunen, ausgestaltet. Der 9. Altersbericht zeigt große regionale Unterschiede der kommunalen Altenhilfe. Ein Lagebild zum Überblick wäre hilfreich, um zielgenaue Maßnahmen für eine flächendeckende verlässliche Altenhilfe vor Ort abzuleiten, sowohl für den Bund als auch die Länder. Dabei müssen Träger der Altenhilfe ebenso in die Diskussion eingebunden werden, wie die Seniorenorganisationen. Umso wichtiger ist es, dass genau diese Institutionen von Bundesebene unterstützt werden, um ihre Arbeit erfolgreich fortsetzen zu können. Darüber hinaus ist der Austausch mit Ländern und Kommunen wichtig, um gemeinsam zukunftssichere Strukturen der Altenhilfe zu schaffen, die es im demografischen Wandel noch stärker braucht als zuvor.
Die im SGB XII geregelte Altenhilfe ist ein Instrument, um bestimmte Bedarfe von älteren Menschen zu decken. Altersbedingt können sowohl körperliche, seelische oder geistige Bedarfslagen entstehen wie zum Beispiel Vereinsamung und soziale Isolation. Die genauen Lebensumstände und ggf. andere Leistungen müssen stets im Einzelfall betrachtet werden, um zusätzliche individualisierte Unterstützung zur Teilhabe einsetzen zu können. Feste Altersgrenzen oder standardisierte Kriterien sind nicht zielführend, da die Lebenswirklichkeiten der Menschen sehr unterschiedlich sind. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind hier sachlich zuständig, das heißt die Zuständigkeit für eine Ressourcenausstattung liegt bei den Ländern. Wir sprechen uns dafür aus, dass bestehende Ansprüche von den zuständigen Behörden vor Ort bürokratiearm und bürgernah bewilligt werden.
Die Linke setzt sich für ein den Ausbau und die Verbesserung der Altenhilfe in den Kommunen ein, um lebendige und diversitätssensible Sozialräume zu schaffen. Dabei fordert sie strukturelle Mindeststandards gemäß § 71 SGB XII, insbesondere in den Bereichen Beratung, Begegnung und Engagementförderung. Die Linke fordert eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für Kommunen, um soziale Infrastruktur auszubauen. Dies soll durch eine gerechtere Steuerpolitik erreicht werden, die höhere Einnahmen für öffentliche Aufgaben generiert. Außerdem sollen die Kommunen von Sozialleistungen entlastet werden, indem sie vom Bund getragen werden (Konnexivität) bzw. indem die Pflegevollversicherung Eigentanteile der Gepflegten voll abdeckt. Durch gezielte Investitionen in Quartiersprojekte sollen Begegnungsorte geschaffen werden, die den sozialen Zusammenhalt stärken und die Teilhabe älterer Menschen fördern. Die Linke unterstützt Initiativen, die es älteren Menschen ermöglichen, sich selbst zu organisieren und aktiv an der Gestaltung ihrer Sozialräume mitzuwirken.
Wir wollen die Handlungsfähigkeit der Kommunen durch eine bessere Finanzausstattung stärken. Diese soll sie in die Lage versetzen, in der Planung und Organisation sozialer Dienstleistungen, einschließlich der Altenpflege, eine stärkere Rolle zu spielen und für eine bessere wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung zu sorgen. Innovative, integrative Konzepte, die vor Ort entstanden sind, sollen gefördert und verbreitet werden. Außerdem wollen wir gezielte Maßnahmen zur Förderung ehrenamtlichen Engagements ergreifen.
Die BAGSO fordert
- eine Initiative der Bundesregierung, die die Länder und Kommunen ermutigt, sich für eine Konkretisierung und Umsetzung von § 71 SGB XII einzusetzen, z.B. durch ein Bundesmodellprogramm, das vorbildliche Maßnahmen fördert, die eine diversitätssensible Altenarbeit mit einem verbindlichen Angebot an Beratung, Begegnung und Engagementförderung vor Ort gewährleisten.
- eine auf Dauer angelegte Qualitätsentwicklung und Sicherstellung von Mindeststandards in der Altenhilfe, mittelfristig durch Schaffung einer Einrichtung analog zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Für die Qualitätsentwicklung ist eine kommunale Altenhilfeplanung unabdingbar.
die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle für Kommunen, begleitend zum „Age-Friendly City and Community“- Programm der Weltgesundheitsorganisation.