Stimme der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen

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Peter Maszlen_adobe.stock.comDie BAGSO vertritt die Interessen und Rechte von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auf Bundesebene. Als maßgebliche Organisation nach § 118 des Elften Sozialgesetzbuchs ist sie in die Selbstverwaltung der Pflege eingebunden und bringt die Perspektive der Betroffenen in den Qualitätsausschuss Pflege sowie in verschiedene Gremien ein.
Der Qualitätsausschuss Pflege entwickelt Verfahren zur Qualitätsprüfung sowie zur Qualitätsberichterstattung in der Pflege und ist für die Weiterentwicklung der Pflegequalität zuständig. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen.
Die nach § 118 SGB XI anerkannten Pflegebetroffenenvertretungen, darunter die BAGSO, haben dabei ein Mitberatungsrecht. Gemeinsam setzen sie sich für die Wahrnehmung der Interessen der Betroffen und für mehr Mitbestimmung in der Pflege ein. Obwohl Pflegebedürftige einen erheblichen Teil der Pflegeleistungen selbst finanzieren, ist ihr Einfluss begrenzt. Die zentralen Forderungen sind:
- Stimmrecht in Verfahrensfragen: Die Betroffenenvertretungen sollen ein verbindliches Stimmrecht in Verfahrensfragen erhalten. Schriftliche Beschlussverfahren sollen nur mit ihrer Zustimmung möglich sein.
- Angemessene Aufwandsentschädigung: Für die Teilnahme an Sitzungen und Arbeitstreffen sollen Reisekosten erstattet sowie Verdienstausfälle und Aufwände ausgeglichen werden.
- Unparteiischer Vorsitz im Qualitätsausschuss Pflege: Für den Qualitätsausschuss Pflege soll ein ständiger, unparteiischer Vorsitz eingerichtet werden, der für faire, transparente und effizientere Abläufe sorgt.
Neben der BAGSO gehören zu den maßgeblichen Organisationen der Verbraucherzentrale Bundesverband, die BAG Selbsthilfe e.V., die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V., der Sozialverband Deutschland e.V. sowie der Sozialverband VdK Deutschland e.V. Die Arbeit der Pflegebetroffenenvertretungen im Qualitätsausschuss Pflege wird durch eine Referentin unterstützt.