Pflegequalität transparent gestalten

Anforderungen an die Qualitätsprüfungen in der Pflege und ihre Darstellungen aus Betroffenensicht

Am 1. Oktober 2019 haben in den Pflegeheimen die Prüfungen nach dem neuen Qualitätssystem begonnen. Sie bedeuten eine deutliche Verbesserung gegenüber dem alten „Pflege-TÜV“. Das neue Prüfsystem wurde auf der Grundlage des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) ausgearbeitet. Die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach §118 SGB XI, zu denen auch die BAGSO gehört, waren an der Entwicklung beteiligt.

Aus Betroffenensicht können die Neuerungen nur als erster Schritt einer kontinuierlichen Evaluation und Weiterentwicklung des Systems verstanden werden. Die beteiligten maßgeblichen Organisationen haben daher Forderungen für die Weiterentwicklung formuliert.

  • Lebensqualität umfassend einbeziehen
  • Systematische Fehleranalyse betreiben
  • Neue Informationsquellen für die Qualitätsberichterstattung erschließen
  • Sturkturinformationen verpflichtend darstellen und extern überprüfen
  • Qualitätsdaten verständlich und nutzerfreundlich darstellen

Die Forderungen der maßgeblichen Organisationen nach §118 SGB XI wurden im Oktober 2019 veröffentlicht. Sie liegen als Kurzfassung in einem Forderungspapier vor. In dem Hintergrundpapier werden sie detailliert erläutert.

Forderungspapier "Pflegequalität transparent gestalten" pdf | 279 KB

Hintergrundpapier "Pflegequalität transparent gestalten" pdf | 333 KB