Mehr Mitbestimmung in der Pflege

Die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen pflegebedürftiger Menschen, zu denen auch die BAGSO gehört, fordern eine Verbesserung der Mitbestimmung in der Pflege. Ein erheblicher Teil der Pflegeleistungen wird von den Betroffenen selbst bezahlt. Auf die Gestaltung der Pflege haben sie jedoch wenig Einfluss. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Mitarbeit auf Augenhöhe in den Selbstverwaltungsgremien im Interesse der Pflegebedürftigen ermöglichen.

Notwendige Maßnahmen

Folgende Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um die Beteiligung der Betroffenen zu stärken:

  • Es müssen Ressourcen geschaffen werden, die die Arbeitsfähigkeit der Betroffenenverbände sicherstellt.
  • Für die Teilnahme an Sitzungen des Qualitätsausschusses muss es eine Kostenerstattung geben.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit muss einen ständigen unparteiischen Vorsitzenden für den Qualitätsausschuss benennen.
  • Die Sitzungen des Qualitätsausschusses sowie die dort gefertigten Protokolle müssen grundsätzlich öffentlich sein.

Interessenvertretung der Pflegebedürftigen

Die Interessenvertretung der Pflegebedürftigen nach § 118 SGB XI besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Dazu gehören neben der BAGSO der Verbraucherzentrale Bundesverband, die BAG Selbsthilfe e.V., die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V., der Sozialverband Deutschland e.V. und der Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Forderungspapier

Die maßgeblichen Organisationen haben 2017 ihre Forderungen zur Stärkung der Mitbestimmung in der Pflege formuliert. Sie liegen als Kurzfassung in einem Forderungspapier vor. In dem Hintergrundpapier werden sie detailliert erläutert.

Forderungspapier 2017 pdf | 51 KB

Hintergrundpapier 2017 pdf | 192 KB