Zweiter Weltaltenplan

Bewertung der Umsetzung des UN-Weltaltenplans

Vor zwanzig Jahren haben die Vereinten Nationen eine Gesellschaft für alle Lebensalter zum gemeinsamen politischen Ziel erklärt. Mit dem Zweiten Weltaltenplan, dem „Madrid International Plan of Action on Ageing“ (MIPAA), verabschiedete die Staatengemeinschaft 2002 einen umfangreichen politischen Aktionsplan, der sich mit Chancen und Herausforderungen der weltweit alternden Bevölkerung befasst. Die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans und seiner regionalen Implementierungsstrategien (RIS) wird alle fünf Jahre überprüft. Die BAGSO begleitet die Umsetzung des Weltaltenplans als Stimme der deutschen Zivilgesellschaft.

Im Juni 2022 trafen sich die Mitgliedsstaaten der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), darunter auch Deutschland, zu einer Ministerkonferenz in Rom, um zum vierten Mal die regionale Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans zu überprüfen. Grundlage der Verhandlungen waren Berichte der Mitgliedsstaaten sowie zwei von der UNECE veröffentlichte zusammenfassende Berichte. In Rom verabschiedeten die Ministerinnen und Minister in einer Erklärung drei zentrale Handlungsfelder für die kommenden fünf Jahre: Sie verpflichteten sich, in ihren Ländern aktives und gesundes Altern über den Lebensverlauf hinweg zu fördern, den Zugang zu Langzeitpflege und Unterstützung für Pflegende zu sichern und Altern in allen Politikbereichen zu verankern, um so eine Gesellschaft für alle Lebensalter zu fördern. Die Zivilgesellschaft und Wissenschaft bemängelten, dass der Zweite Weltaltenplan nicht sicherstellen kann, dass Staaten die Menschenrechte Ältere achten, schützen und gewährleisten. Das war Tenor einer gemeinsamen Erklärung, die am Vortag verabschiedet und auf der Ministerkonferenz vorgestellt wurde.

Auf der Ministerkonferenz in Rom veranstaltete die BAGSO gemeinsam mit dem BMFSFJ und der AGE Platform Europe eine Nebenveranstaltung, an der auch die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus teilnahm. Thema war, wie die internationalen Diskussionen rund um die Stärkung der Menschenrechte Älterer und der Zweite Weltaltenplan ineinander greifen können. Aus Sicht der BAGSO würde eine UN-Altenrechtskonvention, also ein internationales Menschenrechtsinstrument, zur erfolgreichen Umsetzung beitragen.

Bei der Überprüfung der Umsetzung des Weltaltenplans werden Zivilgesellschaft und ältere Menschen beteiligt. Durch dieses partizipative Element sollen Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, eine Rückmeldung zu den von ihnen umgesetzten politischen Maßnahmen und Programmen zu erhalten. In Vorbereitung auf die UNECE-Ministerkonferenz und den globalen Bericht zur Umsetzung hat die BAGSO ihre Mitgliedsverbände und andere zivilgesellschaftliche Akteure befragt und darauf aufbauend eine Stellungnahme bei den Vereinten Nationen eingereicht, die den nationalen Bericht der Bundesregierung ergänzt.

Im Frühjahr 2023 wird der aktuelle Überprüfungszyklus im Rahmen der UN-Kommission für soziale Entwicklung (Commission for Social Development) abgeschlossen. Dazu wird ein Bericht zur weltweiten Umsetzung des Weltaltenplans vorgelegt.