Rechtsgutachten

Die Altenhilfe nach § 71 SGB XII
und der rechtliche Rahmen für ihre Weiterentwicklung

Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Das ist das Ergebnis des Rechtsgutachtens, das im Auftrag der BAGSO erstellt wurde. Es überprüft, welche Verpflichtungen sich für Städte und Kreise als Träger der Altenhilfe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ergeben.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift vor allem auf Angebote für Beratung und Unterstützung zielt, weniger auf Geldleistungen. Dabei müssen die Städte und Kreise die Angebote nicht notwendig selbst vorhalten, sondern können sie im Zusammenwirken mit anderen öffentlichen oder privaten Akteuren erbringen. Das Rechtsgutachten untersucht auch die Möglichkeiten von Bund und Ländern, die offene Altenarbeit zu fördern.

Das Rechtsgutachten wurde erstellt von Prof. Dr. Johannes Hellermann, der an der Universität Bielefeld einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht innehat.

Pressemitteilung zum Rechtsgutachten vom 29.11.2022