Startschuss für die Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention

Zivilgesellschaft fordert einen inklusiven Prozess

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In Genf hat zum ersten Mal die Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (IGWG) der Vereinten Nationen getagt, die die Aufgabe hat, ein internationales rechtlich verbindliches Instrument für die Rechte älterer Menschen auszuarbeiten. Viele Staaten signalisierten ihre Bereitschaft, sich aktiv in den Prozess einzubringen, darunter auch Deutschland. Vielfach wurde die Bedeutung eines solchen rechtlich verbindlichen Instruments hervorgehoben. Die stellvertretende UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Nada Al Nashif betonte, dass der Beginn der gemeinsamen Arbeit an dem Text der Konvention ein „Meilenstein für die Stärkung der Menschenrechte älterer Frauen und Männer weltweit“ sei.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, die unter dem Dach der Global Alliance for the Rights of Older People (GAROP) zusammenarbeiten, forderten einen inklusiven und transparenten Prozess. Die BAGSO unterstrich die Notwendigkeit einer frühzeitigen Bereitstellung von Informationen und Dokumenten, um die Einbindung älterer Menschen und ihrer Interessenvertretungen in die Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention sicherzustellen. Auch die Mitgliedsstaaten hoben die Bedeutung einer starken Einbindung älterer Menschen und ihrer Interessensvertretungen hervor.

Bis zur nächsten Sitzung im Juli 2026 wird ein formaler Konsultationsprozess durchgeführt. Staaten und andere Akteure sind aufgerufen, sich schriftlich zu Rahmen, Architektur und Leitprinzipien des Vertrags zu äußern. In den nächsten Wochen sind Beratungen mit Vertreterinnen und Vertretern aller Weltregionen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft geplant. Die Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe wurde im April 2025 durch eine Resolution des UN-Menschenrechtsrats eingesetzt. 

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