Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen kritisiert den Referentenentwurf zur Pflegereform als massives Kürzungsprogramm zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner sagte nach Bekanntwerden der Pläne der Bundesregierung: „Der Referentenentwurf eines ‚Pflegeneuordnungsgesetzes‘ verdient nicht den Namen, den sich dieses Gesetz gibt. Der Bundesregierung fehlt erkennbar der Mut und die Kraft für die überfällige Neuordnung und den notwendigen strukturellen Umbau der sozialen Pflegeversicherung. Stattdessen drohen den Versicherten und ihren Angehörigen Leistungskürzungen in beträchtlichem Ausmaß, um die in Schieflage geratenen Finanzen der Pflegeversicherung ins Lot zu bringen.“
Die BAGSO kritisiert die in großem Umfang geplanten Leistungskürzungen. Sie betreffen die ambulante und die stationäre Pflege und damit sowohl die Pflegebedürftigen selbst wie auch pflegende Angehörige und alle, die Personen im nahen persönlichen Umfeld pflegen. Geänderte Vorgaben bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit werden zur Folge haben, dass weniger Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll gestrichen werden. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist geplant, Pflegegeld erst nach drei Monaten in voller Höhe auszuzahlen. In der vollstationären Pflege sollen die gestaffelten Leistungszuschläge, mit denen die Pflegekassen einen Teil des pflegebedingten Eigenanteils im Heim übernehmen, zeitlich gestreckt werden. Die Möglichkeiten der bisherigen Verhinderungspflege werden auf Notfallsituationen beschränkt. Die BAGSO hält es zudem für fatal, dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden sollen, wodurch ihr Armutsrisiko im Alter steigt.
Die BAGSO begrüßt die Einführung einer Pflegebegleitung, die die Beratung zu Angeboten und Leistungen verbessern kann, soweit diese vorhanden sind. Ein Fallmanagement ist lediglich für Pflegebedürftige mit besonderem Unterstützungsbedarf vorgesehen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Nach Ansicht der BAGSO wird der Entwurf der dringend notwendigen und von der Bundesregierung angekündigten Förderung von Prävention und Rehabilitation nicht gerecht. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um dem Ziel, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und zu verzögern, näher zu kommen. Aus Sicht der BAGSO darf Prävention auch nicht erst bei Feststellung von Pflegebedürftigkeit ansetzen. Vielmehr sind Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention im Sozialraum dringend notwendig. Daher ist eine engere Verzahnung von Altenhilfe und Pflegestrukturen notwendig.
Die BAGSO appelliert an den Gesetzgeber, den Mut für eine wirkliche Strukturreform aufzubringen und dabei auch die Empfehlung der Siebten Altenberichtskommission zu berücksichtigen, die Pflegeverantwortung wieder stärker in die Hände der Kommune zu legen. Die zur Stabilisierung des Systems kurzfristig notwendigen finanziellen Belastungen dürfen nicht in erster Linie auf den Schultern der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen abgeladen werden. Vielmehr sollte berücksichtigt werden, dass die Familien, zu denen neben Verwandten auch andere nahestehende Menschen gehören, als „größter Pflegedienst der Nation“ informelle Pflege im geschätzten Wert von über 200 Milliarden Euro jährlich erbringen.