Kein ausreichender Schutz gegen Altersdiskriminierung

Referentenentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes enttäuscht

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Die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. Lücken im Schutz gegen Altersdiskriminierung blieben bestehen, schreibt die BAGSO in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf von Bundesseniorenministerium und Justizministerium, der der BAGSO und anderen Verbänden übermittelt wurde. Der vorgelegte Gesetzesentwurf werde damit seinem Anspruch, die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig zu sichern, „nicht ansatzweise gerecht“. Die BAGSO appelliert an die Bundesregierung, die AGG-Reform nachzubessern.

Besonders problematisch ist aus Sicht der BAGSO, dass das Benachteiligungsverbot im Zivilrechtsverkehr weiterhin auf Massengeschäfte beschränkt bleibt. Banken und Sparkassen können Seniorinnen und Senioren damit weiterhin Kredite verweigern, selbst wenn diese über ausreichende Sicherheiten verfügen. Auch können Versicherungen Prämien ab dem 65. oder 70. Lebensjahr massiv erhöhen, ohne dass die Berechnungsgrundlagen transparent gemacht werden müssen. Die BAGSO verlangt eine Transparenzpflicht bei Versicherungen. Konkret sollten Risikokalkulationen zumindest gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offengelegt werden müssen, um willkürliche Benachteiligungen zu verhindern. 

Wichtig ist aus Sicht der BAGSO zudem, den Anwendungsbereich des AGG auf automatisierte Entscheidungsverfahren auszudehnen, denn diese sogenannten Algorithmen bergen ein hohes Risiko der Altersdiskriminierung. Schließlich sind analoge Zugangsmöglichkeiten zu Dienstleistungen sicherzustellen. Die dringend notwendige Digitalisierung der Gesellschaft darf nicht zu einer Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen ohne Internet führen. Betroffen sind neben Menschen im höheren Lebensalter auch Personen mit geringem Einkommen. Als positiv bewertet die BAGSO, dass das Merkmal „Alter“ im Gesetzestext durch den Begriff „Lebensalter“ ersetzt wurde, denn alte und junge Menschen müssen gleichermaßen vor sachlich unbegründeten Ungleichbehandlungen geschützt werden.

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