Pflegeversicherung sichert Grundversorgung

Die Pflegeversicherung ist Bestandteil der Sozialgesetzgebung (SGB XI) und besteht seit 1995. Sie dient der Basis-Absicherung und entlastet die Pflegebedürftigen und ihre Angehören im Falle einer festgestellten Pflegebedürftigkeit finanziell.


Pflegeversicherung ist Pflichtversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wer gesetzlich krankenversichert ist – ob selbst oder über die Familienversicherung -, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte können frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat pflegeversichern wollen. Privat Krankenversicherte sind automatisch in der privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Regelungen der Pflegeversicherung

Das SGB XI enthält die Definition von Pflegebedürftigkeit, legt fest, wann welche Pflegestufe zugewiesen wird und welche Leistungen in diesem Fall zugestanden werden.