Pflege – Orientierung für Betroffene, Angehörige und Multiplikatoren

Im Dezember 2009 waren 2,34 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt: entweder allein durch Angehörige oder zusammen mit bzw. vollständig durch ambulante Pflegedienste. Knapp ein Drittel wurde in Pflegeheimen stationär betreut (vgl. Pflegestatistik 2009).

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt. Hier ist festgeschrieben, wer als pflegebedürftig gilt, wie die Pflegebedürftigkeit begutachtet und eingestuft wird und welche Leistungen zur Verfügung stehen.

Ob die Pflege zu Hause oder die Pflege im Heim erbracht wird ist u.a. vom Grad der Pflegebedürftigkeit, von der Wohnsituation, den persönlichen Wünschen und den finanziellen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen abhängig.

Orientierung und Hilfestellung zu allen Fragen der Pflege geben verschiedene Angebote der Pflegeberatung.

Weiterführende Informationen und Literaturtipps zum Thema Pflege finden Sie hier