UNECE Ministerkonferenz zum Thema Altern

 

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Folgemaßnahmen und Umsetzung

Die Kommission für soziale Entwicklung, eine funktionelle Kommission von ECOSOC (Wirtschafts- und Sozialrat), übernimmt eine Steuerungsrolle in der Verwirklichung der Grundsätze des internationalen Aktionsplanes. Sie hat die Aufgabe, die verschiedenen Dimensionen des Themas "Demografischer Wandel" mit einem ganzheitlichen Ansatz in die Arbeit der zuständigen Gremien der Vereinten Nationen zu integrieren.

Im Rahmen der 41. Sitzung der Kommission für soziale Entwicklung waren erste Ansätze einer Follow-up-Strategie, in der das Thema Altern generell auf der Agenda der internationalen Gremien aufgewertet wird, zu erkennen. Maßgebliche Elemente dieser Strategie sind die Eingliederung der Frage des Alterns als Querschnittsthema in die Weiterverfolgung der Schlüsselthemen des Weltsozialgipfels und anderer Aktionspläne durch die Kommission - generationsübergreifende Solidarität, Behindertenpolitik, Familienpolitik. Zudem könnte die Frage des Alterns und des demografischen Wandels Gegenstand der Arbeit der neugegründeten Ständigen ad hoc Arbeitsgruppe der Generalversammlung eingefügt werden. Diese im Dezember 2002 durch Resolution 57/270 ins Leben gerufenen Gruppe ist mit einer integrierenden, koordinierenden Implementierung der Ergebnisse der Hauptkonferenzen der Vereinten Nationen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich beauftragt und untersteht dem Vorsitz des Präsidenten der Versammlung.

Als weiterer Leitsatz einer künftigen UN-Strategie wurde das Prinzip eines Verfahrens gewählt, das sich von der Basis auf bewegt und gewährleisten soll, dass der Monitoringprozess der internationalen Gremien nah am Entstehungsort der Entwicklungen stattfindet. Hier, wie überhaupt im Follow-up-Prozess, wird auf die Schlüsselrolle der Akteure der Zivilgesellschaft hingewiesen. Eine Überprüfung, die von den vor Ort tätigen Organisationen ausgeht, gewährleistet realistische Ergebnisse und Analysen und fördert eine Entwicklung, in der lokale Themen zu globalen Schwerpunkten werden und alle Beteiligten in einem sozialen und politischen Bündnis eingebunden werden.

Die Grundsätze einer Querschnittseingliederung und eines sich von der Basis auf bewegenden Prozesses wurden in den Resolutionsentwurf eingebunden, der aus der 41. Sitzung der Kommission für Soziale Entwicklung resultierte und an den ECOSOC weitergereicht wurde. Schließlich wurde der Generalsekretär im gleichen Entwurfstext aufgefordert, Informationen über den Verlauf der Implementierung in seinem Bericht anlässlich der 58.Sitzung der Generalversammlung einzubinden. (vgl. ECOSOC 2003).