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Regionale
Implementierungsstrategie
In weiten
Teilen der ECE-Region ist derzeit jeder Fünfte älter als 60
Jahre. Bis zum Jahr 2050 wird es jeder Dritter sein. Europa führt
im internationalen Bereich viele Altersstatistiken an. Insbesondere einige
Mitgliedsländer der Europäischen Union weisen die weltweit geringste
Geburtenrate und den weltweit höchsten prozentualen Anteil älterer
Menschen auf. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass gerade die UNECE,
in der bereits jetzt eine Schrumpfung der Bevölkerung und eine deutliche
Altersverschiebung zu verzeichnen ist, sich einer Ausgestaltung des Weltaltenplans
besonders verpflichtet fühlt. Parallel zur Überarbeitung des
Weltaltenplans und in enger Kooperation mit den zuständigen Gremien
wurde daher im Rahmen der UNECE an einer Implementierungsstrategie gearbeitet.
Dieser Versuch einer unmittelbaren Konkretisierung des Weltaltenplans
durch regional angepasste Handlungsimpulse wurde von deutscher Seite sehr
stark unterstützt. Sowohl inhaltlich als auch finanziell hat Deutschland
diesen Prozess daher in allen Phasen aktiv begleitet und im Rahmen seiner
Möglichkeiten vorangetrieben.
Die Mitgliedsländer
konnten sich mit der regionalen Implementierungsstrategie in Berlin auf
einen konkreten Handlungskatalog mit insgesamt zehn Verpflichtungen verständigen.
Ausgangspunkt für die Berliner Implementierung ist die Berücksichtigung
des demografischen Wandels in allen politischen Bereichen. Da der Alterungsprozess
mit vielfältigen neuen Herausforderungen verbunden ist, genügt
es nicht allein klassische altenpolitische Maßnahmen zu ergreifen.
Vielmehr ist ein Querschnittsansatz erforderlich, der dem während
des Sozialgipfels in Kopenhagen formulierten Motto der Vereinten Nationen
"eine Gesellschaft für alle Lebensalter" Rechnung trägt.
Ohne das
Wissen und die Erfahrungen der Älteren geht nicht nur die Kontinuität,
sondern auch die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft verloren.
Integration und Partizipation dieser stetig wachsenden Bevölkerungsgruppe
ist daher auch im Rahmen der ECE als eigenständiges Commitment verankert.
Die Länder
der ECE-Region stellen kein homogenes Gebilde dar. Die ECE-Region ist
aber auch Spiegel für einen zusammenwachsenden Wirtschaftsraum. Die
Unterstützung eines fairen und nachhaltigen Wirtschaftswachstums
im Einklang mit der Alterung der Bevölkerung ist deshalb eine weitere
wesentliche Forderung der Implementierungsstrategie. Aus wirtschaftlicher
Sicht sind darüber hinaus zwei weitere Aspekte zu berücksichtigen:
Zum einen stellt die erforderliche Anpassung der sozialen Sicherungssysteme
an die veränderten demografischen Gegebenheiten eine besonders dringliche
Kernaufgabe für alle Regierungen dar. Die nachhaltige Vermeidung
von Armut und die Bereitstellung adäquater sozialer Leistungen für
alle Bevölkerungsgruppen sowie die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens
für die berufliche oder private Altersvorsorge gehört dabei
zu dem gesetzten Aufgabenkanon. Der internationale Vergleich und die Evaluation
verschiedener Lösungsmodelle ist an dieser Stelle für alle Mitgliedsländer
gleichermaßen von Bedeutung. Zum anderen ist nicht nur eine deutliche
Absenkung der Arbeitslosenquote erforderlich, sondern auch eine stärkere
Nutzung der Expertise gerade älterer Arbeitnehmer notwendig, damit
die Arbeitsmärkte auf die wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen
des demografischen Wandels reagieren können. Die Mitgliedsstaaten
der ECE plädieren daher nicht nur für eine Anhebung des durchschnittlichen
Ruhestandsalters, sondern auch für flexible Lösungen beim Übergang
in den Ruhestand.
Auch im Bereich des Bildungssystems entstehen vielfältige neue Anforderungen.
Im Sinne eines lebenslangen Lernens müssen Aus-, Fort und Weiterbildungsmaßnahmen
auch dazu beitragen, Qualifikationen und Beschäftigungsmöglichkeiten
älterer Menschen zu verbessern.
Zum Thema
Gesundheit und Wohlbefinden haben die ECE-Staaten ein klares Bekenntnis
formuliert. Im Fokus stehen hierbei soziale, ökonomische und umweltbezogene
Maßnahmen für jetzige und künftige Generationen. Angestrebt
wird sowohl ein gleichberechtigter Zugang als auch eine geeignete Finanzierung
gesundheitlicher und sozialer Leistungen. Der Implementierungsplan appelliert
darüber hinaus an Regierungen, lokale Behörden und andere betroffene
Einrichtungen, Menschen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben gesund
zu führen.
Ein weiteres
zentrales Anliegen der ECE-Implementierungsstrategie ist die Gleichstellung
von Mann und Frau in einer alternden Gesellschaft. Gleichstellung bezieht
sich in diesem Zusammenhang aber nicht nur darauf, den Frauen die gleichen
Rechte und Selbstverwirklichungsmöglichkeiten wie den Männern
zu garantieren, sondern darüber hinaus auch Männer stärker
in die Verantwortung von Familienpflichten zu nehmen.
Das Thema
Familie hat ebenfalls einen besonderen Stellenwert in dem Berliner Dokument.
Innerhalb der ECE-Region haben sich im Verlauf der zurückliegenden
Jahrzehnte deutliche strukturelle Veränderungen in der Familie ergeben.
Um die bestehende Solidarität innerhalb der Familie weiterhin zu
sichern, sind entsprechende Unterstützungsleistungen gefragt. Maßnahmen
für einen gerechten Familienlastenausgleich sind erforderlich, um
die besonderen Bürden, die von Familien übernommen werden, durch
Entlastungen in anderen Bereichen auszugleichen.
Die Sozialentwicklungskommission
wird die Entscheidung über das genauere Prozedere für die weitere
Bearbeitung des Weltaltenplans fällen. Auch die nachfolgenden Schritte
der ECE Implementierung werden sich an dieser Entscheidung orientieren.
Mit Leben gefüllt werden kann eine Implementierung auf regionaler
Ebene aber auch nur dann, wenn sie national weiter vorangetrieben wird.
Die Erstellung eines nationalen Aktionsplans gehört deshalb auch
zu den vordringlichen Aufgaben, denen sich die neue Bundesregierung in
Deutschland stellen wird. Dies ist auch in dem Koalitionsvertrag vom Oktober
2002 entsprechend festgehalten.
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