Reformen im Gesundheitswesen
Der Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenkasse
Die neue Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit zur Pflegereform
Was bringt die Pflegereform? Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V informiert
Folgen der Gesundheitsreform 2007
Der Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenkasse
Mit der Einführung des so genannten "Gesundheitsfonds" wurde die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Januar 2009 neu organisiert.
Bis Ende 2008 konnte jede Krankenkasse die Höhe des Beitragssatzes selbst festlegen. Seit Januar 2009 schreibt die Bundesregierung den derzeit rund 160 gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz vor.
Aus diesem Grund zahlen alle gesetzlich Versicherten für ihre Krankenversicherung derzeit 14,9 Prozent des Bruttogehalts gezahlt. Die Versicherten zahlen 0,9 Prozent allein. Vom Rest trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Das Geld fließt in eine zentrale Sammelstelle, den Gesundheitsfonds. Aus diesem Topf erhalten die gesetzlichen Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten eine feste einheitliche Pauschale.
Außerdem wurde ein komplizierter Verteilungsschlüssel entwickelt, durch den die Krankenkassen für kranke Versicherte mehr Geld bekommen sollen als für gesunde. Insgesamt wurden 80 Krankheiten festgelegt, für die es Zuschläge zur Pauschale gibt. Weitere Zu- und Abschläge hängen vom Alter und Geschlecht der Versicherten ab. Man spricht hierbei vom so genannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (kurz Morbi-RSA).
Zu weiteren Informationen über
- Zusatzbeiträge und Prämien
- Sonderkündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages
- Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes
- neuen Wahltarife im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)
auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale RLP unter
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ127798795125641/link577681A.html
Die Pflegereform 2008
Über die aktuellen Veränderungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, ihre Familien und für die Pflegekräfte informiert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Pflegereform wissen sollten. In einer Broschüre zum Herunterladen und Bestellen sind außerdem alle Neuerungen zusammengefasst.
Was bringt die Pflegereform?
Am 1. Juli 2008 tritt das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft und bringt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen viele wichtige Änderungen und Neuerungen:
Erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 werden die Leistungssätze für Pflegebedürftige angehoben. Die Betroffenen erhalten deshalb beispielsweise ein höheres Pflegegeld oder können mehr Einsätze eines Pflegedienstes abrufen. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird ab 1. Juli 2008 um 0,25 % erhöht, um die Leistungsverbesserungen zu finanzieren.
Änderungen gibt es auch für altersverwirrte, geistig behinderte oder psychisch erkrankte Menschen, die in erheblichem Umfang beaufsichtigt und betreut werden müssen. Sie können künftig auch dann zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten, wenn sie nicht in eine Pflegestufe eingruppiert sind (Pflegestufe 0). Bislang erhielten sie diese Leistungen erst dann, wenn zumindest erhebliche Pflegebedürftigkeit anerkannt war (Pflegestufe I). Der Betrag für den zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden können, steigt von bisher 460 Euro pro Kalenderjahr auf bis zu 200 Euro monatlich.
Müssen Angehörige in einer Akutsituation Pflege organisieren oder sicherstellen, haben sie einen Anspruch auf 10 Tage unbezahlten Sonderurlaub. Wer einen nahen Angehörigen zuhause pflegt und in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeitet, hat ab dem 1. Juli 2008 einen Anspruch auf Pflegezeit. Er kann sich für die Dauer von bis zu sechs Monaten von der Arbeit freistellen lassen - allerdings bekommt er für diesen Zeitraum kein Gehalt.
Weitere Informationen rund um die Pflegereform bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ab August 2008 in Vorträgen mit dem Titel "Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick".
Die Referentin informiert über die wichtigsten Neuerungen und Änderungen durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - speziell für die häusliche Pflege. Der Vortrag ist kostenlos und dauert ca. 1,5 Stunden. Interessierte Gruppen oder Vereine können unter der Telefonnummer 06131- 28 48 0 oder pflege@vz-rlp.de einen Termin vereinbaren.
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 25.06.2008: Was bringt die Pflegereform?
Folgen der Gesundheitsreform 2007
Seit der Gesundheitsreform vom April 2007 können gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten. Gegen Aufpreis gibt es Extraleistungen, aber auch Beitragseinsparungen sind möglich. Viele Kassen haben bereits Angebote entwickelt, die sie mit Werbeaktionen bekannt machen. Die große Zahl unterschiedlichster Tarife erschwert den Überblick und die richtige Entscheidung. Für eine erste Orientierung geben wir grundlegende Informationen zu den neuen Tarifangeboten und deren Vor- und Nachteilen.
Das neue Gesetz zur Reform des Gesundheitswesens trat am 1. April 2007 in Kraft. Es betrifft nicht nur die 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland, sondern wird auch Folgen für Angehörige der privaten Krankenversicherung haben. Die Broschüre der Verbraucherzentrale möchte Sie über die wichtigsten Änderungen informieren. Dabei konzentrieren sie sich auf die Regelungen, die Sie als Versicherter oder als Patient unmittelbar spüren. Einiges davon ist schon am 1. April 2007 in Kraft getreten; manches ist aber erst im Verlauf der Jahre 2007 oder 2008 umgesetzt worden. Andere Regelungen, insbesondere bei der Finanzierung, gelten erst ab 2009.
Mehr Information bekommen Sie bei allen Verbraucherzentralen. Viele bieten auch eine Patientenberatung an. Dort erhalten Sie kompetente persönliche oder telefonische Beratung bei Problemen mit Ärzten oder Krankenkassen.
Information und Beratung erhalten Sie ebenfalls bundesweit in 22 Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD: Informationen rund um das Thema Gesundheit und zu speziellen patientenrelevanten Themen, Auskünfte über ergänzende (regionale) Angebote der Gesundheitsversorgung. Die UPD wird getragen vom Sozialverband (Vdk) Deutschland e.V., dem Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. und vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
www.unabhaengige-patientenberatung.de
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66 · 10969 Berlin



Druckansicht