Alter und Altern in Japan
Das "Altern der Gesellschaft" (koreika shakai) ist in Japan seit den 70er Jahren ein Dauerthema in der öffentlichen Diskussion. Denn unter den hochentwickelten Industrienationen weist Japan den am weitesten und relativ rasch fortgeschrittenen Alterungsprozeß der Bevölkerung auf. Besonders auffällig ist das Tempo der Entwicklung. Während in Deutschland die Verdoppelung des Bevölkerungsanteils alter Menschen von 7 auf 14 % 42 Jahre benötigte (1930 bis 1972), fand dieser Prozeß in Japan in nur 24 Jahren (1970 bis 1994) statt (Bosse 2000, 560).
Demographische Trends
Der Anteil der über 65jährigen wuchs von 4,9 % (1950) auf 14,2 % (1995) und wird im Jahre 2020 voraussichtlich 25,6 % betragen. Tabelle 1 zeigt die dramatische Verschiebung zwischen den Anteilen junger und alter Menschen:
Tabelle 1: Bevölkerungsanteile verschiedener Altersgruppen (in Prozent) | ||||||
Alter | 1950 | 1995 | 2020 | |||
| m | w | m | w | m | w |
unter 20 | 47,2 | 44,1 | 23,7 | 21,8 | 19,8 | 17,6 |
über 60 | 7,0 | 8,4 | 18,1 | 22,8 | 29,4 | 35,7 |
Proportionen | 1:6,7 | 1:5,7 | 1:1,3 | 1:0,9 | 1:0,7 | 1:0,5 |
Quelle: Japanese Working Life Profile 2000 und eigene Berechnungen | ||||||
1995 gab es in Japan 8,67 Millionen Haushalte mit einem über 65jährigen Haushaltsvorstand. Bis 2020 wird diese Zahl auf 17,18 Millionen ansteigen und 35 % aller Haushalte umfassen. Davon werden schätzungsweise 31,2 % Ein-Personen-Haushalte sein.
Wie in den anderen Industrieländern hängt diese Entwicklung eng mit einem stark ausgeprägten Geburtenschwund und einer deutlich verlängerten Lebenserwartung (der weltweit höchsten) zusammen, wie Tabelle 2 zeigt:
Tabelle 2: Durchschnittliche Geburtenziffern in Japan | ||
1950/55 | 1995/2000 | 2010/15 |
2,75 | 1,43 | 1,61 |
Quelle: Statistisches Jahrbuch 2000 für das Ausland | ||
Zwischen 1950 und 1997 stieg die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern von 59,6 auf 77,2 Jahre, bei Frauen von 62,2 auf 83,8 Jahre.
Sozio-ökonomische Situation
Allerdings hat sich diese demographische Entwicklung in Japan gegenüber den vergleichbaren Industrienationen deutlich abgeschwächt auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt, wie die vergleichsweise hohen Erwerbsquoten zeigen (Tabelle 3).
Tabelle 3: Erwerbsquoten in Japan | ||||||
Alter | 1960 | 1998 | ||||
| insg. | m | w | insg. | m | w |
60-64 | 62,1 | 81,4 | 43,0 | 56,9 | 74,8 | 40,1 |
über 65 | 39,8 | 56,9 | 25,6 | 23,8 | 35,9 | 15,2 |
Quelle: Japanese Working Life Profile 2000 | ||||||
In Deutschland waren demgegenüber 1998 nur 2,7 % der über 65jährigen und 1,6 % der Frauen dieser Altersgruppe erwerbstätig.
Wesentliche Ursachen dieser Unterschiede sind neben einer noch ausgeprägten Arbeitsorientierung das jeweilige Ausmaß der Absicherung durch Altersrenten und damit verbunden die Notwendigkeit einer längeren Erwerbstätigkeit. Zu bedenken ist hierbei, daß ein umfassendes System sozialer Sicherung in Japan erst nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut worden ist und daß der Ausbildungs- und Heiratsaufwand für die Kinder die ältere Generation erheblich belastet.
Das System der Altersrenten hat folgende Merkmale: Alle japanischen Staatsbürger über 20 Jahre sind pflichtversichert mit monatlichen Beiträgen von gegenwärtig durchschnittlich etwa 280 DM. Nach einer Mindestbeitragsdauer von 25, maximal 40 Jahren haben sie Anrecht auf eine Grundrente (kosei nenkin), die an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt ist. Sie beträgt gegenwärtig durchschnittlich etwa 1400 DM monatlich. Hinzu kommen für die Erwerbstätigen Rentenansprüche aus der Arbeitnehmer-Rentenversicherung (im Sektor der Privatwirtschaft) aus Unterstützungsvereinen auf Gegenseitigkeit (im öffentlichen Sektor) und aus einem nationalen Versicherungsfonds (für Selbständige). In der Arbeitnehmer-Rentenversicherung betragen die Beiträge 17,35 % vom Bruttolohn, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu zahlen sind. Nach 40 Beitragsjahren beträgt die Rente etwa 62 % des monatlichen Nettolohns, gegenwärtig durchschnittlich etwa 2100 DM. Bei Rentenbezügen aus mehreren Quellen muß der Versicherte sich für die günstigste Regelung entscheiden. Ehefrauen haben einen eigenen Rentenanspruch. Großunternehmen zahlen üblicherweise Betriebsrenten zusätzlich zu recht substantiellen Abfindungssummen beim Ausscheiden aus dem regulären Arbeitsverhältnis.
Hier ist auf eine Besonderheit des japanischen Beschäftigungssystems, vor allem in der Großindustrie, hinzuweisen: das Prinzip der Pflichtpensionierung der Stammbelegschaft mit Ausnahme der höheren Führungskräfte bei Erreichung einer Altersgrenze, die traditionell bei 55 Jahren lag, bis 1998 aber von 86,7 % aller Unternehmen auf 60 Jahre, für weitere 6,5 % sogar auf 61 bis 65 Jahre angehoben wurde. Lediglich von den Kleinunternehmen mit 30 bis 99 Beschäftigten, die allerdings sehr zahlreich sind, haben 8,4 % eine Altersgrenze unter 60 Jahren. Es wird angestrebt, die oft mehrjährige Wartezeit bis zur Erreichung des Rentenalters nachhaltig zu verkürzen. Außerdem bemühen sich auch viele Unternehmen um eine Weiterbeschäftigung ihrer Mitarbeiter nach Erreichen der Altersgrenze. So plant Matsushita Electric ab 2001 die Einführung eines Systems zur Weiterbeschäftigung nach dem 60. Lebensjahr auf weitere fünf Jahre einhergehend mit einer Revision des Entgeltsystems für über 40jährige zu Lasten des Senioritätsprinzips und zugunsten einer stärkeren Bewertung von Fähigkeit und Leistung.
Auch das japanische System der Krankenversicherung ist differenziert nach öffentlichen und privaten Versicherungsträgern, wozu mittlere und große Unternehmen freiwillige Zusatzleistungen bieten. Für nicht Erwerbstätige besteht die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenversicherung (kokumin kenko hoken). Ein nicht geringer Selbstbehalt ist die Regel. Ab April 2000 ist eine nationale Pflegeversicherung (kaigo hoken) in Kraft getreten, die alle über 40jährigen erfaßt, aber erst ab dem 65. Lebensjahr Leistungen mit einem Selbstbehalt von 10 % bietet.
Das Zusammenspiel von staatlichen und privaten Sozialleistungen, getragen von einem hohen Niveau der Eigenvorsorge, ist wohl ein Hauptgrund für eine im internationalen Vergleich eher geringe Sozialquote. Nach Berechnungen der Bank von Japan betrug der Aufwand für soziale Sicherung (Sozialaufwand) 1997 in Japan 13,6 % des Sozialprodukts gegenüber 24,9 % in Deutschland.
Die absehbare ungünstige demographische Entwicklung hat auch in Japan zu kostensenkenden Maßnahmen in der Nationalen Rentenversicherung geführt. So ist für den Zeitraum von 2001 bis 2013 alle drei Jahre eine Anhebung des Rentenalters um ein Jahr vorgesehen, bis eine Altersgrenze von 65 Jahren erreicht ist. Einher gehen Bemühungen um eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Im März 2000 wurde beschlossen, die Möglichkeit zu arbeiten und gleichzeitig Teile der Renten zu beziehen, bis auf 69 Jahre auszudehnen (Bosse 2000, 563). Etwa die Hälfte der Pflegebedürftigen wird zu Hause betreut, weitere 19 % in Pflegeeinrichtungen und 16 % in Krankenhäusern (Ministry of Health and Welfare 1999, 70).
Die finanzielle Situation der Altenhaushalte wird durch den erwähnten Trend zur Kleinfamilie und zu Alleinlebenden geprägt. Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben eines Zweipersonen-Arbeitnehmerhaushalts (Haushaltsvorstand über 60 Jahre) wiesen 1996 eine Ersparnisrate von 11,6 % bei einem Einkommen von 309.433.-- Yen auf. Für Nahrung wurden 22,8 %, für Wohnen nur 6,5 % (angesichts des weit verbreiteten Kleinhaus-Eigentums) und für Unterhaltung 10,2 % aufgewendet. (100 Yen = 1,87 DM)
Sozialkulturelle Wertorientierungen und Einstellungsweisen
Die Grundlage altersbezogener Werthaltungen bildet in Japan die Volksreligion des Shinto mit dem Kernstück der Ahnenverehrung und der Forderung kindlicher Pietät und Pflichterfüllung gegenüber den Eltern, die auch den japanischen Buddhismus geprägt hat. Dies wurde in Altersfeiern versinnbildlicht. So heißt es in einem 833 erschienenen Gesetzeskommentar: "Am Tag des Feldfestes im Frühling sind die Alten des Dorfbezirks einzuladen und mit einem Festmahl zu bewirten, um den Menschen den Grundsatz, das Alter zu verehren und für die Alten zu sorgen, bewußt zu machen. Reiswein und Zukost bei dieser Gelegenheit gehen aus den Mitteln der Kreisbehörde (Benl-Hammitzsch 1956, 55), wobei man sich unter letzterer doch wohl nicht eine unserer modernen Vorstellungswelt entsprechende bürokratische Apparatur vorzustellen hat.
Allerdings steht, wie Sepp Linhart gezeigt hat, solchen Zeugnissen eine durchaus pragmatische Volksüberlieferung zur Seite, die alte Menschen auch als unproduktive Belastung auffaßt. Hierfür ist die literarisch seit dem 13. Jahrhundert nachgewiesene Verbreitung von obatsuteyama-Sagen, vom "Berg, auf dem man die Alten aussetzt", ein Beispiel. Dies war jedoch nicht wörtlich gemeint. Vielmehr wird geschildert, daß man in frühen Zeiten so vorging, "daß es Sitte war, die Personen, die das sechzigste Lebensjahr erreicht hatten, auf einem Berg auszusetzen, doch auf Grund der Weigerung eines guten Kindes oder sonst einer weichherzigen Person, dieser Sitte nachzukommen,...dieses Brauchtum für immer abgeschafft" wurde (Linhart 1972, 669 f.). In der traditionellen ländlichen Familie und Gemeinde waren alte Menschen natürliche Autoritäten, hatten aber nach der gewöhnlich im 60. Lebensjahr erfolgten Hofübergabe keinen formalen Einfluß mehr. Das noch gegenwärtig gefeierte Fest bei Erreichung des 61. Lebensjahrs (kanrueiiwai) kann als Übergangsritus im Prozeß des sozialen Alterns aufgefaßt werden. Einfluß auf die formale Aufwertung des Altenstatus hatte die um 1900 entstandene Ideologie des Familienstaats mit dem Zentrum der Tenno-Verehrung. In veränderter Form wird auch gegenwärtig noch die Familie als Ort der Altenpflege hervorgehoben.
Andererseits hat der auch in Japan zu beobachtende irreversible Rückgang der in Wohngemeinschaft lebenden Großfamilie zur Vereinzelung vieler alter Menschen geführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war eine hohe Selbstmordrate vorwiegend bei Greisinnen festzustellen. Der seitens des Staats 1966 eingeführte "Tag der Alten" (keiro no hi), der jährlich am 15. September ein Nationalfeiertag ist, sollte demgegenüber das öffentliche Bewußtsein für die Probleme älterer Menschen sensibilisieren und Verantwortung für ihr Wohlergehen wecken. Im Vergleich zu europäischen Ländern ist auch gegenwärtig der formale Familienzusammenhalt deutlich höher.
Im Jahre 1991 veröffentlichte das Policy Office for the Aged Ergebnisse einer im November und Dezember 1990 durchgeführten internationalen Studie über Leben und Einstellungsweisen von Personen über 60 Jahren. Aufgrund von Zufallsstichproben von je 1000 Personen in den betreffenden Ländern wurde z.B. ermittelt, daß 59,4 % der befragten Japaner (gegenüber 15,4 % der Deutschen) meinten, es sei das Beste für die Familie, zusammen zu leben. Die enge Familienbindung zeigte sich auch in den Angaben über Personen, die im Falle der Krankheit, bei auftretenden Lebensproblemen und bei finanziellen Schwierigkeiten Hilfe geben würden. Neben dem Ehegatten wurden die Kinder genannt, wobei 42 % der Japaner Kinder im eigenen Haushalt nannten, aber nur 10,9 % der Deutschen. Demgegenüber ist der Kontakt mit den Nachbarn deutlich weniger ausgeprägt und eher förmlich, was sich aber auch allmählich zu wandeln scheint. Zu bemerken ist auch, daß es gerade unter Vertretern der älteren Generation noch eine deutliche Rollentrennung zwischen Mann und Frau im Haushalt gibt und gemeinsame Aktivitäten weniger häufig als in Deutschland sind. So ist auch das Bewußtsein, als älterer Mensch eine Hilfe für die Familie zu sein, in den Ergebnissen der genannten Studie weniger ausgeprägt. 36,9 % empfanden sich als Hilfe im Haushalt (54,4 % in Deutschland), 40,8 % als Gesprächspartner (52,9 % in Deutschland).
Bemerkenswert war das in der Untersuchung ermittelte hohe Ausmaß an persönlicher Zufriedenheit, gerade auch vor dem Hintergrund des Generationsvergleichs mit den Eltern. Hier spielt zweifellos die verbesserte persönliche Versorgungslage eine Rolle. 88 % der befragten Japaner lebten im eigenen oder im Familienbesitz befindlichen Haus (52,2 % in Deutschland), dessen Bauzustand allerdings häufig bemängelt wurde. Besonders ausgeprägt war bei den Japanern auch die Auffassung, man sollte persönlich für das Alter sparen, um von einer Unterstützung durch Familie oder Staat unabhängiger zu sein. Die Sozialversicherung wurde in Japan nur von 21,8 % der Befragten an erster Stelle genannt, in Deutschland von 45,6 %.
Auf Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Problemen allein lebender älterer Menschen verweist der Befund, daß zwar 59,1 % dieses Personenkreises in Japan bevorzugten, allein im eigenen Heim zu leben (74,7 % in Deutschland), daß aber nur 28,6 % (61,1 % in Deutschland) im Falle körperlicher Hinfälligkeit daheim bleiben wollten. Dies wirft die Frage nach einer adäquaten Bereitstellung von Altenwohnungen und Pflegeheimen auf, die noch unbefriedigend gelöst ist.
So ist festzustellen, daß die enge Familienbindung älterer Menschen in Japan doch eine andere, sozialkulturell bedingte Qualität hat als z.B. in Deutschland. Wahrscheinlich spielen dort Traditionen gegenüber individuellen Präferenzen noch eine größere Rolle.
Sozialpolitische Initiativen
Staatliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lage alter Menschen konzentrieren sich auch in Japan auf die Arbeitsmarktpolitik, die Einkommenssicherung und die medizinische Versorgung sowie auf den Ausbau sozialer Dienste.
Arbeitsmarktpolitisch wird eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit angestrebt, um anstelle der unsicheren Arbeitsverhältnisse in der Gruppe der 60 bis 65-jährigen einen sanften und allmählichen Übergang in den Ruhestand zu erreichen. Diesem Ziel dient die Förderung ursprünglich auf freiwilliger Basis eingerichteter sogenannter "Silver Human Resources Centers". Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung und Förderung von Teilzeit- und Kurzzeitbeschäftigungen für Senioren. Mit staatlicher Beteiligung vermitteln diese Beschäftigungsbörsen die unterschiedlichsten Tätigkeiten an ihre eingetragenen Mitglieder, wobei die Einkünfte nach Maßgabe der Arbeitsleistung verteilt werden. 1994 bestanden 680 derartige Zentren mit 330.000 Mitgliedern, von denen 74 % arbeiteten, und zwar durchschnittlich 8,8 Tage im Monat. Probleme ergaben sich aus der nicht zu befriedigenden Nachfrage nach Facharbeit, während Büroarbeit im Überfluß angeboten wurde.
Eine andere Initiative betrifft die Förderung älterer regulär beschäftigter Arbeitnehmer. Das 1986 neu gefaßte Gesetz zur Stabilisierung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer betont die moralische Verpflichtung einer Beschäftigung bis zum 60. Lebensjahr. Neben dieser Anhebung der Pflichtpensionierung in den Unternehmen fördert die Regierung die Weiterbeschäftigung und eine sie stützende Arbeitsvermittlung, wozu auch die erwähnten Silver Centers gehören.
In der Einkommenssicherung für alte Menschen wurden wesentliche Fortschritte durch den Ausbau der Sozialversicherung erzielt. Die Differenzierung der Altersvorsorge wird weiterhin bestehen und durch den Ausbau privater Versicherungen eher zunehmen. Auf den Start der Pflegeversicherung wurde bereits verwiesen.
Erwähnenswert ist, daß z.B. in Tokyo sozial bedürftige ältere allein lebende Personen in kleinen Pensionen (etwa im Stadtteil Taito-ku) untergebracht werden und so vor der Obdachlosigkeit bewahrt bleiben. Diese ist allerdings deutlich sichtbar in der Form recht ordentlich gehaltener Notbehausungen aus Zeltplanen und Pappkartons in öffentlichen Parks und an Flußufern, deren "Bewohner" auch durch Ambulanzen betreut werden.
1963 wurde ein Seniorenwohlfahrtsgesetz erlassen, mit einem Geltungsbereich für alle Personen über 65 Jahren. Es schuf die Grundlage für die Errichtung von Altersheimen und Altenzentren, die Ausbildung von Heimhelfern und die Gründung von Altenklubs. 1987 folgte das Gesetz für zertifizierte Sozialarbeiter, das deren Ausbildung regelt. 1979 wurde in einer offiziellen Regierungserklärung das "Japanische Modell eines Wohlfahrtsstaats" zur Zielvorstellung erhoben. Aufgrund von Äußerungen japanischer Autoren interpretierte es Sepp Linhart dahingehend, "daß im `japanischen Modell´ die `Wohlfahrt zu Hause´ (zaitaku fukushi) Vorrang haben soll vor der `Wohlfahrt in Institutionen´ (shisetsu fukushi), und daß die Verantwortung für die alten Menschen nicht auf den Staat abgeschoben werden soll, sondern daß sich in erster Linie die Familien, die Betriebe und die Gemeinden um die alten Menschen kümmern sollen. Die älteren Menschen sollen auch verstärkt für die freiwillige, unbezahlte Sozialarbeit mit alten Menschen herangezogen werden, ebenso wie die nicht berufstätigen Ehefrauen. Das möglichst lange Verweilen der alten Menschen auf dem Arbeitsmarkt wird gefördert. Marktwirtschaftliche Prinzipien sollen auch in der Wohlfahrt Bedeutung bekommen, und nur dann, wenn die Selbsthilfe und die Familiensolidarität nicht mehr ausreichen, sollen gesetzliche Sozialleistungen eine minimale Hilfe bieten (Linhart 1989, 62). Typisch für diese Grundeinstellung ist auch der vom Ministerium für Gesundheit und Soziales 1990 veröffentlichte "Goldene Plan für die Wohlfahrt der Alten", der durch Förderung ambulanter Dienste und anderer Unterstützungsmaßnahmen für familiäre Betreuung den möglichst langen Verbleib alter Menschen in der Familie fördern wollte (Thränhardt 1994, 441).
Seit derartigen Statements haben sich auch in Japan die vom einzelnen und von seiner Familie nicht mehr zu vertretenden und zu bewältigenden Lebensrisiken für alte Menschen wenn nicht vermehrt, so doch deutlicher gezeigt. Wirtschaftlicher Strukturwandel und Konjunkturschwäche vermindern auch in Japan die Beschäftigungschancen für ältere Personen. Die städtischen Wohnverhältnisse sind wenig geeignet für das Zusammenleben mehrerer Generationen unter einem Dach. Die Ausstattung der Wohnungen und Häuser ist größtenteils nicht altengerecht, und es fehlt immer noch an Infrastruktureinrichtungen zur Garantie einer angemessenen Lebensqualität im Alter. Auch ist der Wechsel von traditionsorientierter Familienbindung zu individueller Lebensgestaltung gerade für ältere Personen oft nur schwer zu bewältigen, und die erforderliche Eigeninitiative muß gelernt und geübt werden. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß es Japan in der Vergangenheit gelungen ist, Entwicklungsdefizite gegenüber den westlichen Industrieländern erstaunlich rasch und oft auch innovativ zu vermindern. Es gibt durchaus Anzeichen dafür, daß dies angesichts evidenter Altenprobleme ebenso der Fall sein wird. Aber es handelt sich hierbei um einen mittelfristigen Strukturwandel auf allen gesellschaftlichen Ebenen.
Organisationen der Altenhilfe
Die vielzitierte Gruppenorientierung der Japaner zeigt sich auch in der Fülle nichtstaatlicher Organisationen, die sich der Probleme älterer Menschen annehmen und in denen diese auch die Möglichkeit der Selbsthilfe haben. Allerdings handelt es sich hierbei häufiger um formalisierte Netzwerke und weniger um spontane, auf emotionaler Basis entstandene Zusammenschlüsse.
Eine wichtige Rolle spielen die Nachbarschaftsvereinigungen. Die älteren Stadtviertelvereinigungen (chonaikai) wurden, wie Susanne Kreitz hervorgehoben hat, ähnlich wie das nationalsozialistische Blockwartsystem ideologisch und instrumentell für Kriegszwecke benutzt. So kam es nach Ende des Zweiten Weltkriegs zu Neugründungen als Selbstverwaltungsgruppen (jichikai). "Der Grad der formellen Einbindung in die Nachbarschaftsvereinigungen ist sehr hoch, da mehr oder minder eine automatische Mitgliedschaft besteht. Es ist üblich, den obligatorischen Mitgliedsbeitrag pro Haushalt, nicht pro Bewohner, einzuziehen" (Kreitz 1989, 47). Da von diesen Vereinigungen auch ein starker Anpassungsdruck ausgeht, ist die von den Japanern in der bereits erwähnten Umfrage geäußerte Zurückhaltung gegenüber engeren Nachbarschaftskontakten verständlich.
Gegen Ende des Ersten Weltkriegs wurde in verschiedenen Großstädten das Ehrenamt des Armenpflegers geschaffen, aus dem sich aufgrund eines 1948 erlassenen, 1953 überarbeiteten Gesetzes die ebenfalls ehrenamtlichen Wohlfahrtspfleger (minsei-iin) entwickelten. Die Mehrheit sind Männer, daneben aber auch viele Hausfrauen. Sie vermitteln für einen bestimmten Bezirk zwischen Bürgern und Gemeindeverwaltung und wenden die Methoden des case work an. 1989 gab es etwa 170.000 minsei-iin, deren Durchschnittsalter 58 Jahre betrug. Sie sind in einem National Council of Minsei-iin Community organisiert, der auch ihre Tätigkeit koordiniert (Kreitz a.a.O. 48).
Die Pflege Alter und Behinderter hat sich die Freiwilligen-Bewegung (borantia katsudo) nach amerikanischem Vorbild zur Hauptaufgabe gewählt. Der Koordination dienen landesweit eingerichtete Zentren zur Förderung der Freiwilligenarbeit.
Die traditionellen Altenverbände Japans hatten in der Regel einen religiösen Hintergrund, z.B. die Anbindung an einen buddhistischen Tempel, zu dem auch der Friedhof gehörte. Auch in den zahlreichen religiösen Vereinigungen der Gegenwart sind ältere Menschen besonders häufig vertreten. Sie sind für die Mitglieder Kommunikationszentren und haben ausgedehnte Programme zur Freizeitgestaltung auf Gruppenbasis. Dies betrifft besonders Ausstellungsbesuche, Ausflüge und Reisen, die von den älteren Japanern zu unbekannten Zielen und überhaupt nicht gern individuell unternommen werden.
Als Selbsthilfeorganisationen der älteren Menschen entstanden seit 1960 Altenklubs (rojin kurabu). Auf dringende Forderung ihrer Interessenvertretung, der Japan Federation of Senior Citizens´ Clubs, wurde 1963 das Seniorenwohlfahrtsgesetz verabschiedet, das eine gesetzliche Förderungsgrundlage schuf. Bei den Altenklubs handelt es sich um "Organisationen, die dem Zwecke dienen, die letzten Lebensjahre der älteren Menschen gesund und reich zu gestalten. In ihnen versammeln sich die Alten aus eigener Initiative, um ihr Wissen zu vermehren, so daß sie nicht hinter der Zeit zurückbleiben, und um sich gegenseitig über Einsamkeitsgefühle, Minderwertigkeitskomplexe und Frustrationen zu trösten, weiter um ihre Gesundheit zu fördern und um Dienste an der Gesellschaft zu verrichten" (Wohlfahrtsweißbuch der japanischen Regierung, zit. bei Linhart 1972, 681). Die Altenklubs sind also Treffpunkte, die sowohl informelle Geselligkeit, als auch Bildungs- und Freizeitprogramme organisieren. Hierbei spielen Altensport und Altengymnastik keine geringe Rolle. Alle diese Aktivitäten stärken zweifellos das Selbstwertgefühl und beugen gleichzeitig sozialer Isolierung vor.
Ein aufmerksamer Beobachter des städtischen Lebens in Japan, insbesondere in Tokyo, trifft in den Wohnbezirken, Grünanlagen und im Bereich öffentlicher Freizeit- und Erwachsenenbildungseinrichtungen ständig auf Gruppen älterer Personen, die ihre Zeit planvoll und aktiv verbringen. Hingegen fehlen sie fast völlig dort, wo die Verkehrssysteme überlastet sind und ein großes Gedränge herrscht. Man kann feststellen, daß sich die japanischen Alten gesellschaftliche Nischen erschlossen haben, in denen sie nicht unkomfortabel ihre Zeit verbringen und der häuslichen Enge entfliehen. Auch die Übernahme von Gemeinschaftsaufgaben ist zu beobachten, z.B. die Herrichtung von Parkanlagen und Spielplätzen sowie Warteplätzen an Bushaltestellen und die recht häufige Organisation öffentlicher Feste im Nachbarschafts- und Stadtteilbereich.
Obwohl die traditionelle Hochschätzung des Alters auch in Japan einer eher nüchternen Einschätzung Platz gemacht hat, wird doch der Status alter Menschen als anerkannte und geschätzte, mit Achtung zu behandelnde Bürger uneingeschränkt respektiert. Es wird aber auch zunehmend erkannt, daß deren Lebensführung weniger eine Betreuungsaufgabe, sondern für den größten Teil dieses Lebensabschnitts eine Aufgabe der Selbstorganisation mit dem Ziel einer langen Aufrechterhaltung individueller Handlungskompetenz ist. Staatliche und gesellschaftliche Initiativen und Regelungen können hierfür den Rahmen bieten, der aber so weit wie möglich durch eigene Anstrengungen mit Inhalt zu füllen ist.
Prof. Dr. Friedrich Fürstenberg
Literatur
Benl, Oscar und Hammitzsch, Horst (Hrsg.) (1956): Japanische Geisteswelt, Baden-Baden.
Bosse, Friederike (2000): Überalterung lenkt Japans Blick auf Pflege und Zuwanderung. In: Japan aktuell VIII, 6, 560-567.
Getreuer-Kargl, Ingrid (1989): Alterung als zentrales sozialpolitisches Problem der Gegenwart und Zukunft. In: Nachrichten der Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens 145/146, 27-44.
Getreuer-Kargl, Ingrid (1990): Ende der Dynamik? Eine Expertenbefragung zur Alterung der japanischen Gesellschaft. Beiträge zur Japanologie 28, Wien.
Japan Institute of Labour (2000): Japanese Working Life Profile 2000 - Labour Statistics, Tokyo.
Japan Institute of Labour (2000): The Labour Situation in Japan 2000, Tokyo.
Kreitz, Susanne (1989): Die Rolle nichtstaatlicher Organisationen in der japanischen Sozialpolitik. In: Nachrichten der Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens 145/146, 45-58
Linhart, Sepp (1972): Zur Lage der älteren Menschen im ländlichen Japan. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 24, 669-687.
Linhart, Sepp (1983): Organisationsformen alter Menschen in Japan. Selbstverwirklichung durch Hobbies, Weiterbildung, Arbeit. Beiträge zur Japanologie 19, Wien
Linhart, Sepp (1989): Staatliche Altenpolitik in Japan. In: Nachrichten der Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens 145/146, 59-64.
Ministry of Health and Welfare (1999): Korei shakai hakusho (Weißbuch der alternden Gesellschaft), Tokyo.
Naganawa, Hisao (1997): The Work of the Elderly and the Silver Human Resources Centers. In: Japan Labour Bulletin 36/6, 5-7.
Orpett Long, Susan (Hrsg.) (2000): Caring for the Elderly in Japan and the US, London-New York: Routledge.
Policy Office for the Aged (1991): The International Study on Living and Consciousness of Elderly People, Tokyo.
Statistisches Bundesamt (2000): Statistisches Jahrbuch 2000 für das Ausland, Wiesbaden.
Thränhardt, Anna Maria (1994): Soziale Sicherung in Japan. In: Mayer, Hans-Jürgen und Pohl, Manfred (Hrsg.): Länderbericht Japan. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 426-441.