Zwanzig Fragen zur Rente
Die Rente ist nicht nur bei den Wahlprüfsteinen ein immer wiederkehrendes Thema. Auch Anfragen an die BAGSO-Verbände und die Leserzuschriften bei der Zeitschrift Lenz, dem Magazin für die 50plus Generation, enthalten häufig Fragen hierzu. Denn das deutsche Rentenrecht ist kompliziert und schwer durchschaubar. Der Lenz-Autor und staatlich anerkannte Rentenberater Stephan Kamlowski beantwortet in der Zeitschrift Lenz die wichtigsten Fragen, die immer wieder gestellt werden. 20 von 100 Fragen sind nachfolgend mit freundlicher Unterstützung der Zeitschrift Lenz abgedruckt:
Anspruch auf Rente
1. Wer hat Anspruch auf Rente?
Alle, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, können Rente bekommen, wenn sie mindestens fünf Jahre eingezahlt haben.
2. Wann erhalten langjährig Versicherte Rente?
Anspruch auf Altersrente besteht mit Vollendung des 63. Lebensjahres und mindestens 35 Beitragsjahren.
3. Wer kann schon früher in Rente gehen?
Schon ab 62 kann Rente beanspruchen, wer 1948 oder später geboren ist.
4. Welche Rentenansprüche haben Erwerbs- oder Schwerbehinderte?
Wenn der Arzt einen Behinderungsgrad von 50 und mehr bescheinigt, kann man Altersrente schon mit 60 bekommen. Voraussetzung sind 35 Jahre Anwartschaftszeiten und Geburt vor dem 1. Januar 1951. Gekürzt wird die Rente für Jahrgänge nach 1940. Die gleichen Bedingungen gelten auch für Berufs- und Erwerbsunfähige.
5. Wie sieht es mit der Rente bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit aus?
Die Versicherten müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben und während der letzten eineinhalb Jahre 52 Wochen arbeitslos gewesen sein oder mindestens 24 Monate Teilzeit gearbeitet haben. Zusätzlich müssen sie während der letzten zehn Jahre acht Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Ferner müssen 15 Jahre Beiträge gezahlt worden sein.
6. Wann haben Frauen Anspruch auf Altersrente?
Sie können Altersrente mit 60 beanspruchen, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Zusätzlich müssen sie 15 Beitragsjahre und nach dem 40. Lebensjahr mindestens 121 Monate lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
7. Was passiert, wenn jemand wegen Krankheit nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten kann?
Dann besteht Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Beiträge und während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Rente sind drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden.
8. Gibt es eine Rente, wenn jemand nur noch stundenweise arbeiten kann?
Ja. Bestätigt ein Arzt, dass nur sechs Stunden gearbeitet werden kann, darf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragt werden.
9. Was bedeutet volle Erwerbsminderung?
Kann jemand nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten, hat er Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
10. Für wen gibt es Hinterbliebenenrente?
Nach dem Tod des Versicherten können Witwe oder Witwer und die Waisen als Hinterbliebene Rente beziehen.
11. Wurden die Altersgrenzen angehoben?
Ja. Wer schon vor 65 in Rente geht, muss mit Kürzungen rechnen. Die Altersgrenzen für die ungekürzte Rente sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden. Generell gilt: Für jeden Monat, für den vor dem 65. Geburtstag Rente bezogen werden soll, wird die Rente um 0,3 % gekürzt. Wer mit 64 in Rente geht, um 3,6 % (12 mal 0,3 %). Höchstens wird um 18 % gekürzt. Aber: Die Kürzung bleibt immer bestehen. Sie wird also nicht(!) aufgehoben, wenn man 65 ist.
12. Gibt es eine Mindestrente?
Nein. Eine bestimmte Mindesthöhe für die Zahlung einer Rente gibt es nicht.
Rente beantragen
13. Muss man Rente beantragen?
Ja. Die Rente muss beantragt werden, denn sonst können BfA und LVA die Rente nicht berechnen. Zwar sind sie verpflichtet, jeden darauf hinzuweisen, dass ihm/ihr Rente zusteht. Oft geschieht das aber dennoch nicht.
14. Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Behörden sagen: Drei Monate vor Beginn der Rente. Sind aber noch Fragen zu klären oder liegt der Beginn der Rente in der Urlaubszeit, kann der Antrag auch sechs Monate vorher gestellt werden.
15. Muss auch ein Antrag gestellt werden, wenn die BfA schon über die Rentenhöhe informiert hat?
Ja. Die Rente kommt nicht automatisch. Sie muss immer beantragt werden, damit ein Rentenbescheid ergeht.
16. Wo gibt es Anträge?
Ein kurzer Brief, ein Fax oder auch nur eine Postkarte an BfA oder LVA reichen aus. Sie schicken dann die Antragsformulare ins Haus. Das Formular gibt es aber auch bei der Stadtverwaltung oder bei Versicherungsältesten. Wer einen Internetzugang hat, kann die Anträge auch herunterladen.
17. Wo wird die Rente beantragt?
Bei der BfA, den LVAs, aber auch bei Stadtverwaltung oder Bürgermeisteramt.
18. Wer hilft bei den Antragsvordrucken?
In größeren Städten haben BfA und LVA eigene Beratungsstellen. Das Versicherungsamt bei der Stadtverwaltung oder ehrenamtlich tätige Versicherungsälteste helfen ebenfalls. In schwierigen Fällen kann sich der Gang zu einem selbständigen Rentenberater lohnen.
19. Wann beginnt die Rente?
Wenn alle Voraussetzungen für die beantragte Rente erfüllt werden, beginnt die Rente mit dem nächsten Monat. Beispiel: 65. Geburtstag am 18. April 2002, Beginn der Rente: 1. Mai 2002.
20. Wird die Rente später nachgezahlt, wenn der Antrag verspätet gestellt wird?
Vergehen nicht mehr als drei Monate nach dem eigentlichen Rentenbeginn, bis der Antrag gestellt wird, bekommt der Versicherte eine Nachzahlung. Wer länger wartet, erhält die Rente erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Wer sich für weitere Fragen und Antworten interessiert, findet diese in der Zeitschrift Lenz. Für nur € 2,90 bietet Lenz jeden Monat über 130 Seiten praxisnahe und kompetente Informationen zu Recht & Finanzen, Gesundheit & Fitness, Partnerschaft & Kontakte, Traumreisen & Freizeit, Haus & Garten, Essen & Trinken sowie Mode & Kosmetik.
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